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Die Wohnbauförderung in Österreich 2024

Egal, ob man plant, ein Eigenheim zu errichten oder bereits stolzer Besitzer einer Wohnung ist, die Sehnsucht nach einem behaglichen Zuhause geht oft Hand in Hand mit dem Wunsch nach finanzieller Unterstützung. Dieser Beitrag wirft einen Blick auf die essenziellen Anforderungen für den Erhalt von Wohnbauförderung, klärt darüber auf, wer anspruchsberechtigt ist, gibt Hinweise zur Antragsstellung und beleuchtet wichtige Überlegungen bezüglich der Rückzahlung.

1. Was ist eine Wohnbauförderung?

Wohnbauförderung ist eine Form staatlicher Unterstützung, die darauf abzielt, die Finanzierung von Wohnprojekten wie Häusern, Wohnungen oder Renovierungen zu erleichtern. Durch diese Förderung werden günstige Darlehen oder finanzielle Zuschüsse bereitgestellt, um den Zugang zu angemessenem Wohnraum zu verbessern. Die Entscheidung über die Gewährung und den Umfang der Wohnbauförderung basiert unter anderem auf dem Netto-Jahreseinkommen der Antragsteller, der Anzahl der Kinder, der Energieeffizienz des Gebäudes und der Wohnfläche.

2. Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?

Ja, es gibt Unterschiede. Die Wohnbauförderung fällt in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer. Deshalb müssen Interessierte sich an die zuständige Behörde ihrer jeweiligen Landesregierung wenden, um Informationen zu erhalten. Zum Beispiel liegt die Zuständigkeit für die Wohnbauförderung in Wien beim Magistrat. Die Förderungen variieren stark von Bundesland zu Bundesland, von Vorarlberg über Salzburg bis Niederösterreich und das Burgenland. Einige Bundesländer bieten spezielle Förderprogramme für junge Familien an.

Es gibt jedoch gemeinsame Punkte, die in ganz Österreich gelten:

  • Umweltschonende Wohnmaßnahmen werden bevorzugt.
  • Das Jahreseinkommen beeinflusst die Höhe der Förderung.
  • Es wird zwischen der Förderung spezifischer Baumaßnahmen, wie z.B. energetische Sanierung, und der Personenförderung bei dringendem Wohnbedarf unterschieden.
  • Es gibt verschiedene Arten von Wohnbauförderungen.

3. Wer kann Wohnbauförderung beantragen

Die Wohnbauförderung richtet sich an Personen, die Wohnraum schaffen möchten, sei es durch Neubau oder Sanierung. Sie ist ausschließlich für Hauptwohnsitze vorgesehen und gilt nicht für Ferien- oder Wochenendhäuser. Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und deren gesamtem Nettoeinkommen ab. Dabei werden staatliche Unterstützungen wie Familienbeihilfen sowie absetzbare Kosten wie Versicherungsbeiträge oder Lohnsteuerbeiträge vom Einkommen abgezogen.

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4. Wo beantrage ich Wohnbauförderung?

Um Fördermittel zu beantragen, können Bürger entweder bei der zuständigen Landesregierung oder beim Magistrat in Wien einen Antrag einreichen. Dabei ist es erforderlich, das Haushaltseinkommen des vorherigen Jahres nachzuweisen. Arbeitnehmer müssen ihren Lohnzettel vorlegen, während Selbstständige den Einkommenssteuerbescheid einreichen müssen. Die Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland. Personen, die diese Grenze überschreiten, werden zwar nicht automatisch abgelehnt, müssen jedoch mit einer reduzierten Förderung rechnen.

5. Arten der Wohnbauförderung und Rückzahlungsformen

Es gibt verschiedene Arten der Wohnbauförderung, die festlegen, wie die Unterstützung gewährt wird und wie die Rückzahlung erfolgt. Die Arten der Wohnbauförderung basieren auf verschiedenen Rückzahlungsformen:

  • Einmaliger Zuschuss: Ein Geldbetrag, der nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Zins- oder Annuitätenzuschuss: Regelmäßige Beiträge zur Rückzahlung eines Hypothekarkredits.
  • Landes- bzw. Eigenmittelersatzdarlehen: Darlehen zu günstigen Konditionen.
  • Übernahme von Bürgschaften: Ermöglicht die Aufnahme eines Darlehens.

Ist eine vorzeitige Rückzahlung der Wohnbauförderung möglich? Ja, im Falle eines Landes- bzw. Eigenmittelersatzdarlehens ist eine vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich möglich. Oft wird sie mit einem Nachlass auf die zu zahlende Summe belohnt, sodass Förderungsbezieher bei guter Planung Geld sparen können. Jedes Bundesland hat eigene Voraussetzungen und Konditionen für eine vorzeitige Rückzahlung.

6. Was sind dir Kriterien für eine Wohnbauförderung?

Jedes österreichische Bundesland, von Wien bis Vorarlberg, legt individuelle Kriterien für die Wohnbauförderung fest. Daher ist es wichtig, dass Antragsteller die spezifischen Eckdaten und Fristen für ihren Wohnort im Auge behalten.

 

  • Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
  • Eigentum an der Liegenschaft, Vorliegen einer Baugenehmigung oder erfüllt durch eine nahestehende Person.
  • Ganzjähriger Hauptwohnsitz.
  • Bisheriger Hauptwohnsitz wird spätestens ein halbes Jahr nach dem Umzug in die geförderte Immobilie aufgegeben.
  • Einhaltung der Netto-Einkommensgrenze.
  • Gesichertes Mindesteinkommen nachweisbar im Falle eines Darlehens.
  • Gefördertes Eigenheim muss mindestens 80 Quadratmeter groß sein (Keller zählt nur zur Wohnfläche, wenn als Arbeitsraum genutzt).
  • Verwendung von erneuerbaren Energien, kein Einsatz fossiler Brennstoffe.

7. Wohnbauförderung in den Bundesländern

Wo kann ich Wohnbauförderung beantragen?

Was sind die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Salzburg?

Die Wohnbauförderung in Salzburg kann unter verschiedenen Bedingungen in Anspruch genommen werden, darunter der Kauf einer neu errichteten Eigentumswohnung, der Bau eines Eigenheims, der Erwerb einer Mietkaufwohnung sowie Sanierungs- und Renovierungsarbeiten.

Eine herausragende Eigenschaft in Salzburg ist, dass die Fördermittel als einmalige Zuschüsse für den Hausbau oder Kauf vergeben werden und nicht zurückgezahlt werden müssen. Um für eine Förderung in Bezug auf den Kauf oder Bau eines Hauses in Frage zu kommen, müssen mindestens 10 % Eigenmittel und mindestens 20 % Fremdmittel für die Finanzierung vorhanden sein.

Die Einkommensgrenzen für die Förderung richten sich nach dem Jahresnettoeinkommen und variieren je nach Haushaltsgröße:

  • Ein-Personen-Haushalt: 47.520 Euro
  • Zwei-Personen-Haushalt: 72.600 Euro
  • Drei-Personen-Haushalt: 77.880 Euro
  • Vier-Personen-Haushalt: 87.120 Euro
  • Fünf-Personen-Haushalt: 92.400 Euro
  • Sechs-Personen-Haushalt: 98.340 Euro
  • Mehr als sechs Personen: 105.600 Euro

Was sind die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Oberösterreich?

Die Wohnbauförderung in Oberösterreich bietet verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, darunter den Bau eines Eigenheims oder den Kauf einer neu errichteten Eigentumswohnung. Neben dem Landesdarlehen steht Ihnen auch ein zusätzlicher Zuschuss zur Verfügung. Die Zinsen des Darlehens sind flexibel gestaltet, da Sie zwischen variabler Verzinsung (basierend auf dem 3-Monats-Euribor) und Fixverzinsung (basierend auf dem 12-Jahres- oder 15-Jahres-Swapsatz) wählen können.

Für den Neubau eines Eigenheims gibt es zwei Optionen für den Zuschuss:

Option 1: Ein Zuschuss zur Tilgung des Hypothekendarlehens, der über einen Zeitraum von 20 Jahren ausgezahlt wird.
Option 2: Ein einmaliger Zuschuss, der sofort nach Bezug des geförderten Eigenheims ausgezahlt wird. Allerdings beträgt dieser nur 36 % der Summe, die unter Option 1 ausgezahlt würde.

Die Einkommensgrenzen für die Förderung richten sich nach dem Nettoeinkommen:

1 Person: 39.000 Euro
2 Personen: 65.000 Euro

Für jede weitere Person ohne eigenes Einkommen erhöht sich die Grenze um 6.000 Euro. Darüber hinaus können Alimentationszahlungen pro Kind sowie Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderung zu höheren Einkommensgrenzen führen. Wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden, ist möglicherweise eine reduzierte Förderung möglich.

Was sind die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Niederösterreich?

In Niederösterreich wird die Wohnraumförderung sowohl für den Bau eines eigenen Hauses als auch für den erstmaligen Kauf einer Wohnung durch ein Landesdarlehen unterstützt. Die Laufzeit des Darlehens beträgt entweder 27,5 oder 34,5 Jahre, wobei der festgelegte Zinssatz 1 % beträgt. Die Höhe des Darlehens wird anhand eines Punktesystems berechnet, wobei eine höhere Punktzahl zu einer größeren finanziellen Unterstützung führt. Es gibt verschiedene Kriterien, durch die zusätzliche Punkte erzielt werden können, darunter:

  • Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
  • Familiensituation, einschließlich der Anzahl der Kinder
  • Standort (Gebäude in Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang und/oder im Stadtzentrum)
  • Umweltfreundliches Bauen
  • Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmanlagen und ähnliches

Für junge Familien, bei denen mindestens ein Ehepartner jünger als 35 Jahre ist, wird das Darlehen um zusätzliche 10.000 Euro erhöht. Die Einkommensgrenzen für die Förderung sind gestaffelt nach dem jährlichen Nettoeinkommen:

1 Person: 55.000 Euro
2 Personen: 80.000 Euro
Für jede weitere Person: + 10.000 Euro

Was sind die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Wien?

In Wien unterstützt die Wohnbauförderung sowohl den Bau von Eigenheimen als auch von Mehrfamilienhäusern. Für Eigenheimbau bietet sie ein attraktives „Landesdarlehen“ mit vorteilhaften Bedingungen: 1 % Zinsen über eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Bei Mehrfamilienhäusern erhalten die Bauträger die Förderung, die sie dann an potenzielle Käufer weitergeben. Personen, die eine geförderte Eigentumswohnung erwerben, haben die Möglichkeit, ein „Eigenmittelersatzdarlehen“ mit einem Zinssatz von 1 % zu beantragen. Dieses Darlehen deckt den Baukosten- und Grundkostenbeitrag, der beim Bezug einer geförderten Wohnung anfällt.

Die Einkommensgrenzen für diese Förderungen variieren je nach Haushaltsgröße und sind in der höchsten Förderstufe wie folgt festgelegt:

  • 1 Person: 38.170 Euro
  • 2 Personen: 56.880 Euro
  • 3 Personen: 64.370 Euro
  • 4 Personen: 71.860 Euro
  • Jede weitere Person: + 3.370 Euro

Zusätzlich gibt es Förderungen für Eigenheime auf Pachtgrund, Sanierungen und den Ausbau von Dachgeschossen. Besonders zu beachten ist, dass für JungwienerInnen und Jungfamilien höhere Einkommensgrenzen gelten, was eine spezielle Fördermöglichkeit darstellt.

Was sind die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Kärnten?

In Kärnten unterstützt die Wohnbauförderung verschiedene Vorhaben wie den Bau von Eigenheimen, den Ersterwerb von Wohnungen oder Häusern sowie Umbau- und Sanierungsprojekte. Personen, die ein neues Haus bauen möchten, haben die Wahl zwischen einem Förderkredit mit einer maximalen Laufzeit von 30 Jahren und einem Zinssatz von 0,5 % für die ersten 20 Jahre, kombiniert mit einem Zuschuss zu den monatlichen Ratenzahlungen (Annuitätenzuschuss), oder dem „Häuslbauerbonus“, einem einmaligen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung können Sie einen Förderkredit zusammen mit einem Annuitätenzuschuss beantragen. Die Einkommensgrenzen sind wie folgt gestaffelt (Jahresnettoeinkommen): Für eine Person beträgt die Grenze 48.000 Euro, für zwei Personen 74.000 Euro und für jede weitere Person erhöht sie sich um 7.000 Euro.

Was sind die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Steiermark?

Die Wohnbauförderung in der Steiermark unterstützt die Verwirklichung von Eigenheimen durch die Bereitstellung von Landesdarlehen. Diese Darlehen haben eine maximale Laufzeit von 20,5 Jahren und werden mit einem jährlichen Zinssatz von 1 % versehen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Haushaltsgröße: Einpersonenhaushalte erhalten zum Beispiel 30.000 €, während Zweipersonenhaushalte 35.000 € erhalten. Zusätzlich gibt es Zuschläge für ökologisches Bauen und den Bau in einem Siedlungsschwerpunkt.

Eine weitere Form der Unterstützung, besonders beim Ersterwerb von Eigentumswohnungen, ist der Wohnbauscheck. Dieses Förderungsdarlehen hat einen Zinssatz von 3 % und erstreckt sich über eine Laufzeit von etwas mehr als 25 Jahren.

Besonders hervorzuheben ist die spezielle Förderung für Jungfamilien (unter 35 Jahren), die sich auf die Gründung eines eigenen Haushalts bezieht.

Die Einkommensobergrenzen, basierend auf dem Jahresnettoeinkommen, sind wie folgt festgelegt:

  • 1 Person: 46.300 Euro
  • 2 Personen: 69.450 Euro
  • Für jede weitere Person: + 5.400 Euro

Falls das Einkommen die festgelegte Grenze überschreitet, wird die Förderung entsprechend reduziert.

Was sind die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Tirol?

In Tirol gibt es eine breite Palette an Fördermöglichkeiten für den Wohnungsbau, darunter den Neubau von Eigenheimen, den Ersterwerb von Immobilien und den Kauf gebrauchter Wohnungen. Zwei Hauptvarianten stehen zur Auswahl:

  1. Förderungskredit mit einer Laufzeit von bis zu 37,5 Jahren.
  2. Einmaliger Zuschuss namens „Wohnbauscheck“ in Höhe von 18.900 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Die Zinssätze für den Förderungskredit starten bei 0,2 % und steigen im Laufe der Laufzeit. Die Einkommensgrenzen in Tirol basieren auf einem Zwölftel des jährlichen Nettoeinkommens und gliedern sich wie folgt:

  • Einzelperson: 3.600 Euro
  • Zwei Personen: 6.000 Euro
  • Drei Personen: 6.450 Euro
  • Für jede weitere Person: jeweils 450 Euro zusätzlich.

Was sind die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Vorarlberg?

Die Wohnbauförderung in Vorarlberg steht für verschiedene Vorhaben zur Verfügung, wie etwa den Bau eines Wohnhauses, den Erwerb einer neuen Eigentumswohnung oder Renovierungsarbeiten. Die Förderung für den Hausbau oder Wohnungserwerb erfolgt in Form eines Kredits. Die Höhe des Kredits hängt von der förderfähigen Wohnfläche sowie zusätzlichen Leistungen wie Einkommen, Kinderbonus, Umweltbonus und Barrierefreiheit ab.

Die Kreditlaufzeit erstreckt sich über maximal 35 Jahre, und es gibt zwei Optionen für die Verzinsung: entweder feste Zinssätze von 1,25 % oder stufenweise steigende Zinsen, beginnend bei 0,25 %. Die Einkommensobergrenzen in Vorarlberg werden monatlich als Zwölftel des jährlichen Nettoeinkommens angegeben und belaufen sich auf: 3.650 Euro für eine Person, 6.400 Euro für zwei Personen und 7.500 Euro für drei oder mehr Personen.

Wohnbauförderung in den Bundesländern
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