Beim Verkauf einer Immobilie in Österreich fällt in der Regel die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) in Höhe von 30 % auf den Veräußerungsgewinn an. Der Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten (inkl. Nebenkosten wie Makler, Notar, Sanierungen) sowie etwaiger Werbungskosten. Für sogenannte Altvermögen (vor dem 1. April 2002 angeschafft) gilt eine begünstigte Pauschalbesteuerung von 4,2 % des Verkaufserlöses bzw. 18 % bei Umwidmungen.
Es bestehen jedoch steuerliche Ausnahmen: Die Hauptwohnsitzbefreiung greift, wenn der Verkäufer die Immobilie mindestens 2 Jahre durchgehend oder 5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre als Hauptwohnsitz genutzt hat, während die Herstellerbefreiung greift, wenn der Verkäufer die Immobilie selbst errichtet und nicht zur Erzielung von Einkünften verwendet hat. Die Grunderwerbsteuer fällt nur bei unentgeltlichen Übertragungen (z. B. Erbschaft oder Schenkung), nicht bei einem regulären Verkauf an.
Die Umsatzsteuer spielt bei privaten Verkäufen üblicherweise keine Rolle, es sei denn, es handelt sich um betriebliche Verkäufe oder spezielle Konstellationen mit Vorsteuerabzug. Zusätzlich zum steuerlichen Aspekt können weitere Kosten wie Maklerprovision, Notar- oder Rechtsanwaltsgebühren sowie Grundbuchkosten für Löschungen von Lasten anfallen. Eine individuelle steuerliche Beurteilung ist empfehlenswert, insbesondere bei komplexeren Fällen oder wenn du Steuervorteile optimal nutzen möchtest.
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