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Das Baurecht als Fundament für leistbares Wohnen.

Ein flexibles System für arbeitsfreies Zusatzeinkommen.

Es handelt sich hierbei um ein befristetes Recht, auf einem fremden Grundstück eine Immobilie zu bauen, zu renovieren und zu betreiben. Durch das Pachten des Grundstücks oder der Liegenschaft entfallen hohe Kosten für den Erwerb von Grund und Boden, was den Kaufpreis für Investoren erheblich senkt.

Gleichzeitig bleiben die Mieten erschwinglich, was zu attraktivem Wohnraum für alle Altersgruppen führt. Eigentümer von Grundstücken und Liegenschaften profitieren, indem sie einen jährlichen Bauzins für die Nutzung erhalten, ohne ihr Eigentum verkaufen zu müssen. Das Baurecht kann während der Vertragslaufzeit vererbt oder verkauft werden.

Viele Vorteile für…

Grundstückseigentümer

Zusatzeinkommen
Der Grundstückseigentümer erzielt durch den Bauzins ein zusätzliches, arbeitsfreies Einkommen von 3 bis 3,5 % pro Jahr und profitiert von steigenden Einnahmen durch die Indexierung der Pacht. Zu Beginn der Vertragslaufzeit erhält der Eigentümer eine Bauzins-Kaution, die zwei Jahre abdeckt.

Trotz dieser Regelung bleibt der Eigentümer in der Lage, über das Grundstück zu verfügen, es zu belehnen, zu verkaufen, zu verschenken oder zu vererben. Zudem partizipiert der Eigentümer an der Wertsteigerung der Liegenschaft.

Investoren

Durch die Vermeidung des Grundstückkaufs und stattdessen der Pacht können Projekte, je nach Lage, um 20 bis 25 % kostengünstiger realisiert werden als traditionelle Bauvorhaben. Dies hilft, die steigenden Grundstückspreise sowie die zusätzlichen Kosten durch Zwischenfinanzierungen und Spesen zu umgehen.

Der Bauzins kann von Investoren steuerlich geltend gemacht werden, und das Baurecht, das im Grundbuch eingetragen ist, kann während der Vertragslaufzeit zusammen mit der Immobilie oder Eigentumswohnung vererbt oder verkauft werden. Die niedrigeren Baukosten dank des Baurechts wirken sich ebenfalls positiv auf die Investoren aus, indem sie den Preis der Immobilie senken – unabhängig vom Verkehrswert des Grundstücks.

Das eigene Grundstück verpachten.

Viele Grundstückseigentümer möchten ihre Liegenschaften nicht verkaufen, aber dennoch von deren Nutzung profitieren. Genau das ermöglicht das Baurecht. Der neue Baurechtnehmer übernimmt die Pacht Ihres Grundstücks oder Ihrer sanierungsbedürftigen Immobilie und zahlt Ihnen jährlich einen Bauzins für die Nutzung.

Der Eigentümer behält das Verfügungsrecht über das Grundstück und kann es beleihen, verkaufen, verschenken oder vererben. Auch an der Wertsteigerung der Liegenschaft beteiligt sich der Eigentümer.

Zur Beratung

Wie wird der Bauzins berechnet?

Der Bauzins wird grundsätzlich zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Bauberechtigten frei verhandelt. In der Regel orientiert sich dieser an einem Prozentsatz des Verkehrswerts der Immobilie.

Der Bauzins liegt im Normalfall bei bis zu 3,5 Prozent* und wird berechnet als [ Grundstücksgröße x Verkehrswert x Bauzins ]. Die Zahlung des Bauzinses erfolgt entweder jährlich oder monatlich über die Hausverwaltung. Der Bauzins ist an den Verbraucherpreisindex gebunden und wird kontinuierlich angepasst.

WIE WIRD DER VERKEHRSWERT DES GRUNDSTÜCKS BESTIMMT?
Der Verkehrswert wird normalerweise im Vergleichswertverfahren ermittelt, wobei dies in enger Abstimmung mit den Grundstückseigentümern erfolgt.

Falls erforderlich, kann der Verkehrswert auch durch einen gemeinsamen Sachverständigen bestimmt werden.

Wir beraten Sie professionell.

Wir machen das spannende Thema für Sie verständlich und beraten Sie zu allen Themen rund um die Grundstücksverpachtung. Weiter Informationen über das Baurecht finden Sie auch in folgendem Artikel.

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