Skip to main content
Category

Hausbau

Wohnbau Konjunkturpaket 2024

Immobilienbewertung Lorenz Immobilien

Mit dem Wohnbau Konjunkturpaket soll Bauen wieder leistbar werden.

Die hohen Immobilienpreise und die gestiegenen Zinsen stellen oft eine erhebliche Hürde beim Traum vom eigenen Zuhause dar. Das Konjunkturpaket für den Wohnbau 2024 der Bundesregierung setzt hier an: Österreich investiert über 2 Milliarden Euro, um nachhaltigen und erschwinglichen Wohnraum zu fördern.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie von einem reduzierten Zinssatz für Kredite bis zu 200.000 Euro, Vorteilen bei Gebühren und Steuervergünstigungen profitieren können. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie dieses Wohn- und Baupaket Ihnen dabei hilft, den Weg ins Eigenheim zu beschreiten.

Das wichtigste zusammengefasst

Das Konjunkturpaket Wohnbau 2024 der österreichischen Regierung investiert über 2 Milliarden Euro, um leistbaren Wohnraum zu fördern. Es bietet zinsgünstige Darlehen bis zu 200.000 Euro mit maximal 1,5 % Zinsen und Vorteile bei Gebühren, um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Besonders der Bau und die Sanierung von Wohnraum werden unterstützt, wobei 780 Millionen Euro für Neubauten und 220 Millionen Euro für Sanierungen vorgesehen sind.

Ein Ziel ist die Schaffung von 25.000 Wohneinheiten bis 2026. Zusätzlich entfallen für zwei Jahre die Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühren bei Immobilienkäufen bis zu 500.000 Euro. Diese Maßnahmen sollen die Bauwirtschaft ankurbeln und leistbaren Wohnraum fördern. Eine positive Entwicklung, die Hausbau für Bauherren wieder interessant und leistbar macht.

1. Herausforderungen und Lösungsansätze im österreichischen Bau-, Immobilien- und Finanzierungssektor

Die Entwicklungen in der Bauwirtschaft, insbesondere bei Baukosten, fertiggestellten Wohnungen und Anzahl der Baugenehmigungen, stehen in engem Zusammenhang mit den Veränderungen im Immobilienbereich, wie den Immobilien- und Mietpreisen. Diese Veränderungen sind wiederum eng verknüpft mit der Zinsentwicklung im Finanzierungssektor, etwa dem Verlauf des EZB-Leitzinses und dem Volumen neu vergebener Wohnbaukredite.

Die zugrunde liegenden Ursachen sind die Inflation seit Anfang 2022 und die verstärkenden Effekte der Einführung der KIM-V am 01.08.2022. Zuvor gab es eine lockere Niedrigzinspolitik sowie eine erhebliche Ausweitung der EZB-Bilanzsumme und Geldmengen im Euroraum. Die EZB beobachtete lange Zeit die steigende Inflation, bevor sie im Juli 2022 den Leitzins erstmals um 0,5 % erhöhte, als die Inflation im Euroraum bereits bei 8,9 % lag.

Diese Entwicklungen führten zu einem abrupten Einbruch in der Bau- und Immobilienbranche sowie im Finanzierungssektor in Österreich. Im Februar 2024 präsentierte die Politik eine neue Wohnungsoffensive mit über 2 Milliarden Euro, um leistbares Wohnen in Österreich zu fördern und die derzeitige Eigenheimquote von 48 % signifikant zu erhöhen. Vor der detaillierten Darstellung der Maßnahmen werden hier die aktuellen Herausforderungen und möglichen Lösungsansätze zusammengefasst:

2. Herausforderungen in der Bau- und Immobilienbranche

Die Bau- und Immobilienbranche in Österreich sieht sich mit erheblichen Herausforderungen gegenüber: steigende Kosten für Energie und Baumaterialien, strenge regulatorische Vorgaben und eine rückläufige Auftragslage erschweren zunehmend die Schaffung leistbaren Wohnraums. Diese Probleme haben weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft, was sich in steigender Arbeitslosigkeit und einer verlangsamten wirtschaftlichen Entwicklung widerspiegelt. Branchenführer betonen die Dringlichkeit der Situation und fordern rasche, zielgerichtete Maßnahmen.

3. Einheitliche Forderungen der Bau-Sozialpartnerschaft

Die einheitliche Forderung der Bau-Sozialpartnerschaft nach einem umfassenden und effektiven Maßnahmenpaket verdeutlicht die kritische Lage. Es ist wichtig, jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um einem weiteren wirtschaftlichen Abschwung entgegenzuwirken und die Grundlage für zukünftiges Wachstum zu schaffen. Dies ist besonders notwendig, um den Rückgang bei der Schaffung leistbaren Wohnraums und den Verzicht auf erforderliche Sanierungen zu stoppen.

Bedeutung von Wohnraum und Sanierung
Der aktuelle Stillstand betrifft nicht nur den Neubau, sondern auch wichtige Sanierungs- und Modernisierungsprojekte. Der gemeinnützige Wohnbau, ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Wohnungsmarkts, ist ebenfalls stark betroffen. Die Bedeutung einer lebhaften Bautätigkeit für die Sanierung bestehender Immobilien, insbesondere im Hinblick auf die ökologische Wende und energetische Effizienz, ist unübersehbar.

4. Unterstützungsmaßnahmen bei der Immobilienfinanzierung

Die Immobilienfinanzierung steht unter dem Druck verschärfter Kreditvergabebedingungen und gestiegener Zinsen. Die Forderung nach steuerlichen Erleichterungen, wie dem Wegfall der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühren, ist in diesem Kontext besonders relevant. Professionelle Beratung, wie sie von Wohnbau-Finanz-Experten angeboten wird, ist entscheidend, um die passende Finanzierungslösung aus einer Vielzahl von Angeboten zu finden. Besonders in Zeiten, in denen Festzinskredite Vorteile gegenüber variablen Krediten bieten, kann eine solche Beratung entscheidend sein.

5. Lösungsansätze und Zukunftsperspektiven

Es ist von großer Bedeutung, konstruktive Vorschläge und Lösungen zu diskutieren und praxisnah umzusetzen. Die Branche benötigt dringend Maßnahmen, die schnell und unbürokratisch realisierbar sind, um den Zugang zu leistbarem Wohnraum in Österreich zu erleichtern und den Bau- und Immobiliensektor zu beleben. Nur durch gezielte steuerliche Anreize, fachkundige Beratung und eine effektive Unterstützung von Bau- und Immobilienprojekten kann eine positive Entwicklung angestoßen werden.

6. Ziele des Wohn- und Baupakets 2024

Mit der milliardenschweren Investition, die sowohl den Neubau als auch die Sanierung von Wohnräumen umfasst, wird beabsichtigt, die Konjunktur anzukurbeln sowie die Bauwirtschaft und den Finanzierungssektor kurzfristig zu stärken.

Die Hauptziele des Pakets sind:

– Sicherstellung und Erhöhung von erschwinglichem Wohnraum.

– Erleichterung des Erwerbs von Wohneigentum.

– Unterstützung der Bauwirtschaft und Steigerung der Sanierungsquote.

– Verbesserung der Qualität bestehender Wohnflächen.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über das Ausmaß der Wohnbau- und Bauoffensive 2024. Danach werden die spezifischen Förderungen und Maßnahmen der Bundesregierung detailliert vorgestellt, um Ihnen einen klaren Überblick über die Möglichkeiten beim Kauf eines Eigenheims oder einer Anlageimmobilie zu verschaffen.

7. Einheitliche Forderungen der Bau-Sozialpartnerschaft

Die einheitliche Forderung der Bau-Sozialpartnerschaft nach einem umfassenden und effektiven Maßnahmenpaket verdeutlicht die kritische Lage. Es ist wichtig, jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um einem weiteren wirtschaftlichen Abschwung entgegenzuwirken und die Grundlage für zukünftiges Wachstum zu schaffen. Dies ist besonders notwendig, um den Rückgang bei der Schaffung leistbaren Wohnraums und den Verzicht auf erforderliche Sanierungen zu stoppen.

Welche Maßnahmen sind geplant?

1-Milliarde-Euro-Förderung für Wohnbau: Von 2024 bis 2026 investiert die Regierung eine Milliarde Euro in den Bau und die Sanierung von Wohnraum. Die Mittel werden über ein spezielles Zuschussgesetz an die Länder verteilt. Davon stehen 780 Millionen Euro für den Neubau von Eigentums- und Mietwohnungen zur Verfügung, während 220 Millionen Euro für die Sanierung von Mietwohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen vorgesehen sind. Die 780 Millionen Euro für Neubauten werden hälftig auf neue Eigentumswohnungen und Mietwohnungen mit Kaufoption sowie auf die Schaffung neuer Mietwohnungen verteilt.

Ziel von 25.000 Wohneinheiten: Die Regierung plant die Errichtung von 20.000 neuen Wohneinheiten für Mieter und Eigentümer sowie die Sanierung und Wiederverwertung von 5.000 Wohnungen, um den Wohnraumbedarf zu decken.

Günstige Wohnbaudarlehen: Die Initiative ermöglicht den Ländern, besonders günstige Wohnbaudarlehen mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent für Beträge bis zu 200.000 Euro anzubieten. Der Bund unterstützt die Zinszahlungen der Länder, um die Zinssätze auf 1,5 Prozent zu senken. Diese Darlehen gelten für Wohnbauförderungen der Jahre 2024 und 2025 und haben eine Laufzeit von mindestens 25 Jahren. Zusätzlich können die Länder ihr Kreditvolumen bei der OeBFA auf bis zu 500 Millionen Euro erhöhen.

Abschaffung von Nebengebühren: Um den Erwerb von Eigenheimen zu erleichtern, werden die Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühren für zwei Jahre abgeschafft, wenn der Erwerbspreis bis zu 500.000 Euro beträgt. Für Beträge über 2 Millionen Euro pro Miteigentümer entfällt die Gebührenbefreiung. Voraussetzung ist, dass der Erwerb zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedarfs dient. Diese Regelung gilt nicht für Erbschaften oder Schenkungen.

Handwerkerbonus: Ein Handwerkerbonus von bis zu 2.000 Euro pro Person wird eingeführt, um die Qualität von Renovierungsarbeiten zu verbessern und lokale Handwerksbetriebe zu unterstützen.

Diese Maßnahmen sollen die nachhaltige Entwicklung im Wohnbau und bei Sanierungsprojekten fördern, indem sie finanzielle Unterstützung mit Umweltbewusstsein verbinden. Details zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen werden separat bereitgestellt.

Ergänzende Informationen

Niedrigzins-Darlehen: Die Bundesländer bieten ab Juli 2024 besonders günstige Baukredite an. Für Kredite bis zu 200.000 Euro ist ein Zinssatz von maximal 1,5 Prozent vorgesehen. Der Bund unterstützt diese Kredite durch Zinszuschüsse an die OeBFA.

Gebührenbefreiung: Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren gilt für zwei Jahre ab Juli 2024. Diese Regelung betrifft nur den Erwerb von Wohnraum bis 500.000 Euro und ist an die Bedingung geknüpft, dass ein dringendes Wohnbedürfnis besteht. Die Befreiung gilt nicht für Erbschaften oder Schenkungen.

8. Umgang der Banken mit der neuen Gebührenbefreiung bei Immobilienkrediten

Bei der Aufnahme von Immobilienkrediten haben Banken und Bausparkassen in Österreich spezifische Verfahren entwickelt, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zur temporären Gebührenbefreiung im Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsprozess zu berücksichtigen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Verfahrens ist die Anforderung einer Schad- und Klaglosigkeitserklärung von den Kreditnehmern durch einige Banken. Diese Erklärung schützt die Bank für den Fall, dass die Bedingungen für die Gebührenbefreiung nachträglich nicht erfüllt werden und die Befreiung somit entfällt.

Die Banken informieren ihre Kunden von Anfang an umfassend über die notwendigen Voraussetzungen, um die Gebührenbefreiung zu erhalten. Dazu gehört unter anderem der Nachweis eines dringenden Wohnbedarfs durch die Meldung des Hauptwohnsitzes an der neuen Adresse sowie der Nachweis, dass der Kredit überwiegend für den Erwerb, den Bau oder die Renovierung der Wohnimmobilie verwendet wird.

Sollten die Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung während des festgelegten Zeitraums nicht mehr erfüllt sein – zum Beispiel durch den Verkauf der Immobilie oder eine Änderung des Hauptwohnsitzes – verpflichtet sich der Kreditnehmer zur Schad- und Klaglosigkeitserklärung oder wird schriftlich darüber informiert, dass die zuvor erlassenen Gebühren nachträglich auf das Kreditkonto des Kunden belastet werden können.

Dieses Verfahren sorgt sowohl für die Bank als auch für den Kunden für Klarheit und Sicherheit. Durch die transparente Kommunikation der Anforderungen und die rechtliche Absicherung mittels der Schad- und Klaglosigkeitserklärung stellen die Banken sicher, dass die Kunden die Vorteile der Gebührenbefreiung korrekt nutzen und sich gleichzeitig der möglichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Bedingungen bewusst sind.

9. Zukunft des Wohnens: Neue Förderungen und Anpassungen

Das Förderpaket umfasst neben den beschriebenen Maßnahmen auch neue Initiativen wie die Freizeitwohnungs-, Nebenwohnsitz- und Leerstandsabgabe, die darauf abzielen, Spekulationen entgegenzuwirken und den Wohnungsmarkt zu beleben. Zudem wird der Wohnschirm im Jahr 2024 um 60 Millionen Euro aufgestockt, was insgesamt 125 Millionen Euro für Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen (wie Delogierungsprävention, Wohnungssicherung und Energieunterstützung) zur Verfügung stellt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, verschiedene Herausforderungen im Wohnsektor anzugehen und nachhaltigen, erschwinglichen Wohnraum zu fördern.

FAZIT:

Mit dem Konjunkturpaket werden Bauherren wieder entlastet. Oberösterreich und Vorarlberg sind die Vorreiter, die anderen Bundesländer ziehen nach. Attraktive Kredite sind so wieder möglich, die Leistbarkeit der Österreicher wird dadurch positiv beeinflusst.

Das optimale System für Ihren Neubau!

Wissenswertes zu Grundstücken

Grundstück Informationen

Der Weg zu Ihrem Traumgrundstück

Obwohl der Kauf eines Grundstücks als eine eher unkomplizierte Form des Immobilienerwerbs betrachtet werden kann, gibt es dennoch einige wichtige Punkte zu beachten. Insbesondere die spezifischen Merkmale des Grundstücks und die technischen Gegebenheiten wie die Verfügbarkeit von Wasser- und Stromanschlüssen spielen eine entscheidende Rolle. Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen oder ein Grundstück kaufen, dann ist dieser Beitrag für Sie richtig.

1. Grundstücksauswahl und Besichtigung

Die Wahl eines geeigneten Grundstücks ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg deines Bauprojekts. Auch wenn es kein „perfektes Grundstück“ gibt, da die Eignung stark von individuellen Vorlieben abhängt, ist es wichtig, die folgenden Kernkriterien zu beachten, um Enttäuschungen und finanzielle Risiken zu minimieren:

  • Standort: Die Wahl des Standorts spielt eine entscheidende Rolle. Bedenken Sie die Bedeutung der Nähe zu Städten oder bestimmten Einrichtungen. Denken Sie auch an potenzielle Geräuschquellen wie Verkehr oder Industrieanlagen.
  • Größe und Beschaffenheit: Die Größe sollte Ihren Bedürfnissen entsprechen – kleinere Grundstücke für Reihenhäuser, größere für Einfamilienhäuser mit Garten. Achten Sie auch auf die Beschaffenheit des Geländes: Ist das Grundstück eben? Ist ein problemloser Zugang gewährleistet?
  • Infrastruktur: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Anschlüsse für Strom, Wasser und Telekommunikation vorhanden sind.
  • Risiken: Informieren Sie sich über potenzielle Risiken wie Hochwassergefahr oder andere natürliche Gefahren.

2. Prüfung Grundbuch und Flächenwidmungsplan

Vor dem endgültigen Abschluss des Kaufvertrags sollten bestimmte Dokumente vorbereitet werden. Diese umfassen in der Regel einen Grundbuchauszug sowie den Flächenwidmungsplan. Falls das Grundstück über einen Makler angeboten wird, sind diese Dokumente oft bereits Teil der Verkaufsunterlagen.

  • Grundbuch: Der Auszug aus dem Grundbuch liefert wesentliche Informationen über mögliche Belastungen des Grundstücks, darunter Wegerechte, Wohnrechte sowie Hypotheken und weitere relevante Punkte in Bezug auf den Vorbesitzer oder angrenzende Grundstücke.
  • Flächenwidmungsplan: Um ein Baugrundstück gemäß den individuellen Vorstellungen zu bebauen, bietet der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, erhältlich bei der örtlichen Gemeinde, eine Orientierung. Der Flächenwidmungsplan weist jedem Grundstück eine spezifische Widmung zu, die die erlaubte Nutzung definiert, etwa als Bauland, Grünland/Freiland oder Verkehrsfläche. Der Bebauungsplan geht weiter ins Detail und legt unter anderem die zulässige Bebauungsdichte sowie Vorschriften zur Bauhöhe und Bauweise fest.

3. Kaufnebenkosten beim Grundstückskauf

Im Wesentlichen fallen beim Kauf eines Grundstücks dieselben Nebenkosten an wie beim Erwerb einer Immobilie wie ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Dazu gehören:

  • Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch (1,1 % des Kaufpreises)
  • Grunderwerbsteuer (3,5 % des Kaufpreises)
  • Notarkosten (etwa 1-2 % des Kaufpreises)
  • Provision für Immobilienmakler (in der Regel 3 % des Kaufpreises)

Wenn das Grundstück fremdfinanziert wird, kommen zusätzliche Finanzierungskosten hinzu. Diese umfassen:

  • Gebühren für die Eintragung der Bank ins Grundbuch (1,2 % des Kaufpreises)
  • Bearbeitungsgebühr für die Finanzierung (3 % der Finanzierungssumme)

Die Berechnungsbasis für diese Kosten ist immer der Kaufpreis des Grundstücks.

Sie haben vor Ihr Grundstück zu verkaufen und sind an einem Neubau interessiert?

Zum Traumhaus

4. Der Boden und die Nachhaltigkeit

Analyse der Bodenqualität lässt sich feststellen, welche Nutzungsarten möglich sind und wie sich diese auf das lokale Wassersystem auswirken könnten. Ein vielfältiges Ökosystem fördert die Biodiversität und trägt zur Stabilität des regionalen Klimas bei. Es ist ratsam, vor dem Erwerb eines Grundstücks eine umweltverträgliche Prüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass die natürlichen Lebensräume erhalten bleiben.

Zudem sollte die Entscheidung für ein Grundstück auch die Optionen für umweltfreundliche und nachhaltige Bebauung berücksichtigen. Dies kann die Umsetzung von Baukonzepten einschließen, die minimale Eingriffe in die Natur erfordern und den Erhalt des bestehenden Ökosystems fördern. Die Ausrichtung des Grundstücks, natürliche Beschattung und die Verwendung lokaler, nachhaltiger Materialien können erheblich dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck zu verringern.

Des Weiteren ist es wichtig, bei der Auswahl eines Grundstücks auch die Potenziale für die Integration erneuerbarer Energiequellen und energieeffizienter Technologien zu berücksichtigen. Standorte, die sich für die Installation von Solarpanelen, Windkraftanlagen oder Geothermie-Systemen eignen, bieten langfristige Vorteile sowohl für den Eigentümer als auch für die Umwelt. Eine frühzeitige Berücksichtigung dieser Aspekte in der Planungsphase unterstützt eine zukunftsorientierte, nachhaltige Entwicklung.

5. Rechtliches zum Grundstück

Rechtliche Aspekte und Überlegungen
Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich über die rechtlichen Bestimmungen und Flächenwidmung informieren. Diese können erheblich variieren und bestimmen, welche Art von Bauvorhaben (Bebauungsplan, wenn vorhanden) auf dem Grundstück zulässig sind. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem örtlichen Bauamt oder der Gemeindeverwaltung.

Vertragsdetails und juristische Stolpersteine
Ein Kaufvertrag für ein Grundstück umfasst zahlreiche rechtliche Feinheiten, die sorgfältig geprüft werden sollten. Dazu gehören eine genaue Beschreibung des Grundstücks, Regelungen bei Vertragsbruch und Garantiebestimmungen. Es ist ratsam, einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass der Vertrag keine ungünstigen Klauseln oder juristischen Fallstricke enthält.

Baulasten und Wegerechte
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die einem Grundstückseigentümer auferlegt werden können, während Wegerechte Dritten die Nutzung des Grundstücks ermöglichen. Beide können die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks erheblich einschränken. Eine gründliche Prüfung des Grundbuchs und gegebenenfalls eine Beratung durch einen Rechtsexperten sind unerlässlich, um solche Belastungen zu erkennen und zu bewerten. Weiters sind diverse andere Belastungen im C-Blatt des Grundbuchauszugs zu prüfen, wie Hypothekenbelastung, durchführende Leitungen etc…

6. Tipps zur Kaufabwicklung

Sobald alle Details geklärt sind und das Grundstück den gewünschten Kriterien entspricht, tritt der ernste Schritt ein: die Unterzeichnung des Kaufvertrags. Dieser muss über einen Notar abgewickelt werden, der oft auch den Vertrag erstellt. Der Notar fungiert dabei als neutraler Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer, berät beide Parteien und minimiert wirtschaftliche Risiken.

  • Die Einbeziehung eines Notars ist mehr als nur ratsam, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.
  • Im Kaufvertrag müssen alle vereinbarten Punkte schriftlich festgehalten werden, da mündliche Absprachen vermieden werden sollten.
  • Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Käufer korrekt eingetragen sind und dass die angegebenen Daten wie Adressen, Geburtsdaten und die Grundstücksnummer korrekt sind.
  • Die treuhänderische Kaufabwicklung über den Notar gewährleistet eine korrekte Abwicklung aller Zahlungen.
  • Nach dem Kauf werden die Grunderwerbsteuer und die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch vom Notar veranlasst.

7. Steuern beim Verkauf eines Grundstücks

Wenn Sie daran denken, ein Grundstück zu verkaufen, ist es ratsam, sich vorab mit der Immobilienertragsteuer (ImmoEST) zu beschäftigen. Diese wurde 2016 überarbeitet und kann beim Verkauf von unbebauten Grundstücken in Österreich einige Fallstricke mit sich bringen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Steuersätze, die beim Verkauf unbebauter Grundstücke in Österreich gelten.

Verkauf von Grundstücken – Steuern im Immobilienbereich
Die Immobilienertragsteuer betrifft ausschließlich entgeltliche Kauf- und Verkaufsvorgänge. Daher fällt bei Schenkungen und Erbschaften in der Regel keine Immobilienertragsteuer an. In Österreich wurde die Spekulationsfrist abgeschafft, und seit dem 01.04.2012 unterliegen alle Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken der Einkommensteuer. Bevor man sich mit den spezifischen Steuersätzen im Detail befasst, ist es wichtig, zwischen zwei Arten von Grundstücken zu unterscheiden:

  • Neue Grundstücke
  • Alte Grundstücke

Beim Verkauf von Grundstücken sind mehrere wichtige Stichtage zu beachten:
Ein Grundstück, das nach dem 31.03.2002 erworben wurde, gilt als „neues Grundstück“.
Grundstücke, die vor dem 01.04.2002 erworben wurden, gelten als „alte Grundstücke“.

Alte Grundstücke unterliegen einer effektiven Steuer von 4,2% des Verkaufserlöses. Es muss auch berücksichtigt werden, wann die Umwidmung in Bauland erfolgte. Wenn das Grundstück vor dem 31.12.1987 erworben und umgewidmet wurde, beträgt die effektive Steuerbelastung ebenfalls 4,2% des Verkaufserlöses.

Für Umwidmungen nach dem 31.12.1987 und wenn man zu diesem Zeitpunkt bereits Eigentümer war, beträgt die effektive Steuerbelastung 18% des Verkaufserlöses.

Neue Grundstücke, die nach dem 31.03.2002 erworben wurden, unterliegen einer effektiven Steuer von 30% des Veräußerungsgewinns. Der Zeitpunkt der Umwidmung spielt bei „neuen Grundstücken“ keine Rolle.

Befreiung von der Immobilienertragsteuer

Es gibt bestimmte Situationen, in denen Sie nicht zur Zahlung der Immobilienertragsteuer verpflichtet sind. Die gängigsten und wichtigsten Fälle sind wie folgt erklärt:

  • Schenkung und Erbschaft:
    Seit 2008 wurden die Schenkungs- und Erbschaftssteuer in Österreich abgeschafft. Wenn Sie also Liegenschaften erben oder geschenkt bekommen, unterliegt dieser Vorgang nicht der Immobilienertragsteuer. Allerdings kann der spätere Verkauf ein separates Thema sein.
  • Befreiung wegen Hauptwohnsitz:
    Sie sind von der Immobilienertragsteuer befreit, wenn Sie als Verkäufer der Liegenschaft:
    diese für mindestens zwei aufeinanderfolgende Jahre seit dem Kauf oder der Fertigstellung als Hauptwohnsitz genutzt haben oder diese für mindestens fünf Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf als Hauptwohnsitz genutzt haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich dabei um ein Eigenheim handeln muss, bestehend aus maximal zwei Wohneinheiten und dass mindestens zwei Drittel der Nutzfläche für Wohnzwecke genutzt werden müssen. Außerdem dürfen die Grundstücke nicht zu groß sein, mit einer maximalen Gesamtnutzfläche von 1.000 m2.

  • Herstellerbefreiung:
    Gebäude, die selbst hergestellt wurden oder von Dritten für den Auftraggeber errichtet wurden, sind beim späteren Verkauf von der Immobilienertragsteuer befreit (bezogen auf den Gebäudeanteil). Es ist jedoch zu beachten, dass eine genaue Prüfung erforderlich ist, wenn das Gebäude in den letzten zehn Jahren Einkünfte generiert hat.

Wenn sowohl die Voraussetzungen für die Hauptwohnsitzbefreiung als auch für die Herstellerbefreiung erfüllt sind, ist zunächst die Hauptwohnsitzbefreiung anzuwenden. Diese ist für den Verkäufer vorteilhafter, da die Herstellerbefreiung nur das Gebäude betrifft, während die Hauptwohnsitzbefreiung sowohl das Gebäude als auch das Grundstück umfasst.