Kapital aus Ihrer Immobilie freisetzen und trotzdem in Ihrem Zuhause wohnen bleiben.
Immobilien-Teilverkauf in Salzburg.
Was ist ein Immobilien-Teilverkauf?
Beim Immobilien-Teilverkauf verkaufen Sie nicht Ihre gesamte Immobilie, sondern lediglich einen bestimmten Anteil daran. Dadurch erhalten Sie Kapital aus Ihrem gebundenen Immobilienvermögen, ohne Ihr Zuhause vollständig verkaufen und unmittelbar ausziehen zu müssen.
Sie bleiben Miteigentümer Ihrer Immobilie. Je nach gewähltem Teilverkaufsmodell werden die weitere Nutzung, laufende Kosten, ein mögliches Nutzungsentgelt sowie die Bedingungen für einen späteren Gesamtverkauf vertraglich geregelt.
Ein Immobilien-Teilverkauf kann insbesondere für Eigentümer interessant sein, die finanzielle Mittel freisetzen möchten, gleichzeitig aber weiterhin in ihrer vertrauten Immobilie wohnen wollen.
Wichtig ist jedoch: Ein Teilverkauf ist nicht automatisch für jede Immobilie und jede persönliche Situation die wirtschaftlich beste Lösung. Kosten, Eigentumsverhältnisse und langfristige Auswirkungen sollten vor der Entscheidung sorgfältig geprüft werden.
Wann ist ein Immobilien-Teilverkauf sinnvoll?
Immobilien-Teilverkauf: Vorteile und Nachteile im Überblick
Die Vorteile
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Liquidität erhöhen durch Nutzung des eigenen Vermögens – ohne Verschuldung (Auszahlung i.d.R. nach 8 Wochen)
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Weiterhin im eigenen Zuhause wohnen bleiben
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Frei verfügbare Auszahlungssumme für individuelle Bedürfnisse
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Gesichertes Wohn- oder Fruchtgenussrecht im Grundbuch eingetragen
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Chancen auf anteilige Wertsteigerung der Immobilie
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Finanzielle Flexibilität durch Teilverkauf eines gewünschten Anteils (abhängig vom Anbieter, mind. € 80.000–100.000, max. 50 % des Immobilienwertes)
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Rückkaufoption – auch für Erben verfügbar
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Möglichkeit zur Aufstockung bei weiterem Kapitalbedarf (bis max. 50 %)
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Gesamtverkauf oder Vermietung möglich
Die Nachteile
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Bei Wohnungen in Österreich (WE-Gesetz) nicht möglich.
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Man bleibt nicht alleiniger Eigentümer.
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Es fällt ein monatliches Fruchtgenussentgelt für den verkauften, aber weiterhin genutzten Anteil der Immobilie an.
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Mögliche Kosten: Immobilienertragsteuer sowie Ausgaben für rechtliche und steuerliche Beratung.
Unser Tipp: Ein Immobilien-Teilverkauf ist eine langfristige finanzielle Entscheidung. Vergleichen Sie deshalb nicht nur die sofortige Auszahlung, sondern insbesondere Nutzungsentgelt, Rückkaufsbedingungen, Kosten beim späteren Gesamtverkauf und die vertragliche Regelung der Wertentwicklung.
Immobilien-Teilverkauf: Beispielrechnung einfach erklärt
Wie viel Geld kann durch einen Immobilien-Teilverkauf freigesetzt werden? Das folgende vereinfachte Rechenbeispiel zeigt, wie sich ein Teilverkauf grundsätzlich auf Auszahlung, verbleibenden Eigentumsanteil und laufende Kosten auswirken kann.
So funktioniert der Immobilien-Teilverkauf in 4 Schritten
Häufige Fragen zum Immobilien-Teilverkauf
Was ist ein Immobilien-Teilverkauf?
Bei einem Immobilien-Teilverkauf verkaufen Eigentümer einen prozentualen Anteil ihrer Immobilie an einen Anbieter und erhalten dafür eine einmalige Auszahlung. Den nicht verkauften Anteil behalten sie. Die weitere Nutzung der Immobilie sowie Rechte und Pflichten werden vertraglich geregelt.
Wie funktioniert ein Immobilien-Teilverkauf?
Zunächst wird der Wert der Immobilie ermittelt. Anschließend wird festgelegt, welcher Anteil verkauft werden soll. Auf dieser Grundlage werden Auszahlung, Nutzungsregelungen und weitere Vertragsbedingungen vereinbart. Nach Vertragsabschluss und rechtlicher Abwicklung erfolgt die Auszahlung.
Wie viel meiner Immobilie kann ich verkaufen?
Das hängt vom jeweiligen Anbieter und dessen Vertragsbedingungen ab. Häufig wird nur ein bestimmter prozentualer Anteil der Immobilie angekauft und zusätzlich eine Mindesthöhe für die Auszahlung oder den Immobilienwert vorausgesetzt.
Was kostet ein Immobilien-Teilverkauf?
Neben möglichen Kosten im Zusammenhang mit Bewertung, Vertrag und Abwicklung ist insbesondere das laufende Nutzungsentgelt zu berücksichtigen. Auch bei einem späteren Gesamtverkauf oder Rückkauf können weitere Kosten entstehen. Deshalb sollten nicht nur die anfängliche Auszahlung, sondern die Gesamtkosten über mehrere Jahre verglichen werden.
Was ist das monatliche Nutzungsentgelt?
Wer nach dem Teilverkauf die gesamte Immobilie weiter nutzt, zahlt dem Käufer des veräußerten Anteils in der Regel ein vertraglich vereinbartes Nutzungsentgelt. Dessen Höhe und mögliche zukünftige Anpassungen sollten vor Vertragsabschluss genau geprüft werden.
Kann ich meinen verkauften Immobilienanteil später zurückkaufen?
Ob und zu welchen Bedingungen ein Rückkauf möglich ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Entscheidend sind unter anderem die Regelungen zur Wertermittlung, mögliche zusätzliche Gebühren und der Immobilienwert zum Zeitpunkt des Rückkaufs.
Kann ich nach einem Teilverkauf die gesamte Immobilie verkaufen?
Grundsätzlich kann ein späterer Gesamtverkauf vertraglich vorgesehen sein. Da nach dem Teilverkauf mehrere Eigentümer beteiligt sind, müssen jedoch die entsprechenden Vertragsbedingungen und Rechte des Miteigentümers berücksichtigt werden.
Kann ich nachträglich einen weiteren Anteil meiner Immobilie verkaufen?
Das hängt vom jeweiligen Anbieter, dem verbleibenden Eigentumsanteil, dem aktuellen Immobilienwert und den vertraglichen Voraussetzungen ab. Ein weiterer Teilverkauf sollte insbesondere hinsichtlich der dadurch steigenden laufenden Belastung geprüft werden.
Kann meine Immobilie nach dem Teilverkauf vererbt werden?
Der beim Eigentümer verbliebene Immobilienanteil kann grundsätzlich Teil des Nachlasses sein. Welche Rechte Angehörige oder Erben hinsichtlich Nutzung, Rückkauf oder Verkauf haben, richtet sich jedoch nach der konkreten Eigentums- und Vertragsgestaltung.
Kann mein Ehepartner nach meinem Tod weiterhin in der Immobilie wohnen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem die Eigentumsverhältnisse, das vereinbarte Nutzungsrecht, erbrechtliche Regelungen und der konkrete Teilverkaufsvertrag. Dieser Punkt sollte bereits vor Vertragsabschluss ausdrücklich geregelt werden.
Welche Nachteile hat ein Immobilien-Teilverkauf?
Zu den wichtigsten Punkten gehören der Verlust des alleinigen Eigentums, das laufende Nutzungsentgelt und mögliche Kosten bei einem späteren Rück- oder Gesamtverkauf. Je länger die Immobilie weiter genutzt wird, desto wichtiger ist deshalb eine langfristige Gesamtkostenbetrachtung.
Was ist besser: Teilverkauf, Kredit oder Verkauf mit Wohnrecht?
Das hängt von der persönlichen Situation ab. Ein Kredit erhält das vollständige Eigentum, verursacht jedoch Zins- und Tilgungsverpflichtungen. Beim Teilverkauf wird Eigenkapital freigesetzt, gleichzeitig wird ein Eigentumsanteil abgegeben und meist ein laufendes Nutzungsentgelt fällig. Bei einem Gesamtverkauf mit Wohn- oder Fruchtgenussrecht wird dagegen die gesamte Immobilie verkauft und ein Nutzungsrecht vereinbart.
Für wen kann ein Immobilien-Teilverkauf sinnvoll sein?
Ein Teilverkauf kann für Eigentümer interessant sein, die Kapital aus ihrer Immobilie freisetzen und dennoch darin wohnen bleiben möchten. Ob er wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte jedoch anhand der langfristigen Kosten und möglicher Alternativen individuell geprüft werden.
Kann ich vom Teilverkauf noch zurücktreten, wenn bereits ein Gutachten erstellt wurde?
Das hängt davon ab, welche Vereinbarungen bereits getroffen oder Verträge abgeschlossen wurden. Vor einer Beauftragung sollte deshalb geklärt werden, ob Kosten entstehen und bis zu welchem Zeitpunkt eine Entscheidung ohne weitere Verpflichtungen möglich ist.
Wer bezahlt Gutachter, Vertragserrichtung und weitere Nebenkosten?
Die Kostenverteilung unterscheidet sich je nach Anbieter und Vertragsmodell. Vor Vertragsabschluss sollte transparent geklärt werden, wer insbesondere Bewertung, Vertragserrichtung, Grundbuch, Steuern und sonstige Abwicklungskosten übernimmt.
Alternative zum Immobilien-Teilverkauf: die Immobilie vollständig verkaufen
Ein Immobilien-Teilverkauf ist nicht für jede Situation die beste Lösung. Wenn Sie Ihre Immobilie nicht dauerhaft selbst nutzen möchten oder einen vollständigen finanziellen Neustart planen, kann auch der klassische Verkauf sinnvoll sein.
Beim Gesamtverkauf erhalten Sie den vollständigen Verkaufserlös und geben im Gegenzug das Eigentum an der Immobilie vollständig ab. Das kann beispielsweise interessant sein, wenn Sie in eine kleinere oder barrierearme Wohnung wechseln, näher bei der Familie wohnen oder Kapital vollständig freisetzen möchten.
Im Unterschied zum Teilverkauf fällt anschließend kein laufendes Nutzungsentgelt für einen verkauften Immobilienanteil an. Dafür endet mit dem Eigentumsübergang grundsätzlich auch das bisherige Eigentumsrecht an der Immobilie.
Welche Lösung besser passt, hängt von Ihren persönlichen Zielen, Ihrer finanziellen Situation und davon ab, ob Sie langfristig in der Immobilie wohnen bleiben möchten.
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Alexander Lorenz, MBA
Immobilienmakler und Eigentümer

