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Hausverkauf im Alter mit lebenslangem Wohnrecht

Die heutige Ära gehört der Generation 65 plus. Modernen Best Agern geht es blendend, sie möchten ihren Lebensabend in vollen Zügen genießen und, sofern es ihre Gesundheit zulässt, in den eigenen vier Wänden altern. Im Vergleich zu früher besteht oft ein höherer finanzieller Bedarf, der jedoch eine Herausforderung darstellt: Die monatliche Rente reicht zwar für den täglichen Lebensunterhalt, aber für große Reisen, teurere Wünsche oder finanzielle Unterstützung der Kinder fehlt es oft an Mitteln. Wussten Sie, dass Sie durch den Verkauf Ihrer Immobilie mit gesichertem Wohnrecht Ihr Vermögen nutzen können, ohne umziehen zu müssen?

1. Mehr Geld für Ihre Träume

Nach einem erfüllten Arbeitsleben möchten Menschen nicht auf bessere Zeiten warten, sondern beispielsweise die Welt bereisen oder sich lang ersehnte Träume erfüllen. Leider ist dies nicht immer einfach möglich, oft aufgrund finanzieller Einschränkungen, die durch das Eigenheim entstehen. Beim sogenannten „Immobilienverkauf mit Wohnrecht“ können Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen und dennoch darin wohnen bleiben, solange Sie möchten. Das Wohnrecht ist dabei zu 100 Prozent im Grundbuch gesichert. Das Geld aus dem Verkauf Ihrer Immobilie steht Ihnen dennoch sofort zur Verfügung.

2. Ein weit verbreitetes Modell

In Ländern wie den USA, Frankreich und zunehmend auch in Deutschland ist dieses Modell bereits weit verbreitet. Verkäufer profitieren von der Wertsteigerung ihrer Immobilie in den letzten Jahren und der Sicherheit des eigenen Heims. Dieses Modell der Immobilienverrentung spricht nicht nur Personen an, die keine Erben haben. Die finanzielle Freiheit eröffnet neue Möglichkeiten für die besten Jahre. Einige verbessern ihre Rente und genießen das Leben, während andere ihr Zuhause altersgerecht umbauen, um so lange wie möglich unabhängig zu bleiben. Viele möchten ihre Kinder und Enkel finanziell unterstützen, sei es beim Kauf einer Immobilie oder für zukünftige Bedürfnisse wie medizinische Versorgung oder Pflege. In jedem Fall bietet ein finanzielles Polster Sicherheit und ermöglicht ein sorgenfreies Leben.

3. Wir bewerten fair uns seriös

Nach einer kostenlosen und ausführlichen Beratung bewerten wir die zu verkaufende Immobilie fair und seriös. Jede Immobilie ist einzigartig und wertvoll. Gemeinsam mit dem Verkäufer finden wir das passende Modell, das auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist, und unterbreiten ein Angebot für die Immobilie unter Berücksichtigung des Wohnrechts.

4. Wer kauft die Immobilie?

Die Käufer sind bei uns registrierte, finanzstarke und lokale Kunden ohne eigenes Wohnbedürfnis, die langfristig in Immobilien in Salzburg und im Salzkammergut investieren möchten und sofort entscheiden können.

5. Wie wird der Wert der Immobilie berechnet?

Der auszuzahlende Betrag wird aus dem Wert der Immobilie abzüglich des Werts des Wohnrechts berechnet, je nach Wunsch befristet oder lebenslang. Im Allgemeinen gilt: Je älter der Verkäufer, desto geringer ist der Abzug für das Wohnrecht. Je höher der Wert der Immobilie, desto sinnvoller ist es, bereits ab 60 oder 65 Jahren über eine Immobilienverrentung nachzudenken.

6. Ist das Wohnrecht sicher?

Das Wohnrecht ist unantastbar und wird im Grundbuch festgehalten. Dieses Recht kann nicht eingeschränkt werden und garantiert die Nutzung der Immobilie für die vereinbarte Zeit oder lebenslang. Nach dem Verkauf der Immobilie kann das Eigenheim weiterhin genutzt werden. Die Liegenschaft kann jedoch nicht verkauft, vererbt oder belastet werden.

7. Ein Beispiel zum Schluss

Angenommen, Ihr Haus ist 900.000.- Euro wert und Sie möchten noch zehn Jahre darin wohnen, bevor Sie in eine Seniorenresidenz ziehen. Die Miete für das Haus würde 2.300 Euro pro Monat betragen, also insgesamt 27.600.- Euro pro Jahr und 276.000.- Euro für zehn Jahre. Der Abzug für Ihr Wohnrecht beträgt daher 276.000.- Euro. Der Käufer erwirbt Ihre Immobilie für 624.000.- Euro und gewährt Ihnen gleichzeitig ein befristetes Wohnrecht von zehn Jahren, das grundbuchlich gesichert ist. Sie können also weiterhin in Ihrem eigenen Zuhause wohnen, ohne Miete zu zahlen. Es ist auch möglich, ein lebenslanges Wohnrecht zu vereinbaren, bei dem der Abzug entsprechend der durchschnittlichen Lebenserwartung berechnet wird.

 

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