Energieausweis 2026: Was Eigentümer in Salzburg jetzt wissen müssen
Neue Vorschriften für Verkauf, Vermietung und Immobilienanzeigen
Ab 1. Juli 2026 treten in Österreich umfangreiche Änderungen beim Energieausweis in Kraft. Die Novelle des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) setzt die neue EU-Gebäuderichtlinie um und bringt zahlreiche Neuerungen für Eigentümer, Vermieter, Käufer und Immobilienmakler mit sich. Unter anderem ändern sich die Energieeffizienzklassen, die Angaben in Immobilieninseraten und die Vorlagepflicht bei Mietverträgen. Als Immobilienmakler in Salzburg möchten wir Ihnen die wichtigsten Änderungen einfach und verständlich erklären.
Warum wird der Energieausweis wichtiger?
Der Energieausweis entwickelt sich zunehmend zu einem wichtigen Entscheidungsfaktor beim Immobilienkauf und bei der Vermietung. Käufer und Mieter achten heute stärker denn je auf:
- laufende Energiekosten
- zukünftigen Sanierungsbedarf
- Nachhaltigkeit
- Finanzierungsmöglichkeiten
Auch Banken berücksichtigen die Energieeffizienz von Immobilien immer stärker bei der Kreditvergabe.
Die wichtigsten Änderungen ab Juli 2026
1. Neue Energieeffizienzklassen
Die bisher bekannte Skala von A++ bis G wird durch eine europaweit einheitliche Skala von A bis G ersetzt.
Dabei gilt:
- A steht ausschließlich für Nullemissionsgebäude.
- G kennzeichnet die energetisch schlechtesten Gebäude.
- Die neue Einstufung erleichtert den Vergleich von Immobilien innerhalb Europas.
2. Neue Pflichtangaben in Immobilieninseraten
Für Immobilienanzeigen gelten künftig neue Vorgaben. Statt des bisherigen Gesamtenergieeffizienz-Faktors (fGEE) müssen künftig angegeben werden:
- Heizwärmebedarf (HWB)
- Endenergiebedarf (EEB)
- Energieeffizienzklasse (A bis G)
Diese Angaben müssen sowohl in Online-Inseraten als auch in Printanzeigen veröffentlicht werden. Die Verpflichtung gilt ausdrücklich auch für Immobilienmakler.
3. Energieausweis auch bei Mietvertragsverlängerungen
Eine wesentliche Neuerung betrifft Vermieter. Bisher war ein Energieausweis hauptsächlich bei Verkauf oder Neuvermietung erforderlich. Ab Juli 2026 muss ein gültiger Energieausweis auch bei der Verlängerung bestehender Mietverträge vorgelegt werden.
4. Mehr Transparenz für Käufer und Mieter
Durch die neuen Kennzahlen sollen Interessenten die Energiequalität einer Immobilie leichter beurteilen können.
Dies erleichtert:
- den Vergleich verschiedener Immobilien
- die Einschätzung zukünftiger Energiekosten
- die Bewertung möglicher Sanierungsmaßnahmen
Gerade bei älteren Bestandsobjekten wird der Energieausweis dadurch deutlich aussagekräftiger.
5. Welche Auswirkungen hat das auf Immobilienbesitzer?
Eigentümer profitieren von einer guten Energieeffizienz künftig noch stärker.
Gut sanierte Immobilien können:
- leichter verkauft werden
- höhere Marktpreise erzielen
- attraktiver für Käufer und Mieter sein
- bessere Finanzierungsmöglichkeiten erhalten
Immobilien mit schlechter Energieeffizienz könnten dagegen zukünftig stärkeren Preis- und Modernisierungsdruck erfahren.
6. Was bedeutet das für Eigentümer in Salzburg?
Gerade im Bundesland Salzburg besteht ein großer Anteil des Immobilienbestandes aus älteren Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Für Eigentümer empfiehlt es sich deshalb bereits heute,
- die Gültigkeit des bestehenden Energieausweises zu prüfen,
- mögliche Sanierungsmaßnahmen frühzeitig zu planen und
- sich rechtzeitig auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorzubereiten.
Ein aktueller Energieausweis schafft Transparenz und kann den Verkaufsprozess deutlich beschleunigen.
7. Fazit
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen machen den Energieausweis zu einem noch wichtigeren Bestandteil jeder Immobilientransaktion. Für Eigentümer in Salzburg lohnt es sich, rechtzeitig aktiv zu werden und die eigene Immobilie auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder haben Fragen zum Energieausweis?
Wir beraten Sie gerne persönlich und unterstützt Sie bei allen Schritten rund um Verkauf, Vermietung und Immobilienbewertung.
8. FAQ´s
Ist mein alter Energieausweis weiterhin gültig?
Ja. Bereits ausgestellte Energieausweise behalten grundsätzlich ihre 10-jährige Gültigkeit. Erst bei Ablauf oder einer Neuausstellung gelten die neuen Vorgaben.
Muss jeder Eigentümer einen Energieausweis erstellen lassen?
Ein Energieausweis ist insbesondere beim Verkauf, bei der Vermietung sowie künftig auch bei bestimmten Mietvertragsverlängerungen erforderlich.
Welche Angaben müssen künftig im Immobilieninserat stehen?
Ab Juli 2026 sind Heizwärmebedarf (HWB), Endenergiebedarf (EEB) und die Energieeffizienzklasse (A–G)verpflichtend anzugeben.







