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Grundstück

Wissenswertes zu Grundstücken

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Der Weg zu Ihrem Traumgrundstück

Obwohl der Kauf eines Grundstücks als eine eher unkomplizierte Form des Immobilienerwerbs betrachtet werden kann, gibt es dennoch einige wichtige Punkte zu beachten. Insbesondere die spezifischen Merkmale des Grundstücks und die technischen Gegebenheiten wie die Verfügbarkeit von Wasser- und Stromanschlüssen spielen eine entscheidende Rolle. Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen oder ein Grundstück kaufen, dann ist dieser Beitrag für Sie richtig.

1. Grundstücksauswahl und Besichtigung

Die Wahl eines geeigneten Grundstücks ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg deines Bauprojekts. Auch wenn es kein „perfektes Grundstück“ gibt, da die Eignung stark von individuellen Vorlieben abhängt, ist es wichtig, die folgenden Kernkriterien zu beachten, um Enttäuschungen und finanzielle Risiken zu minimieren:

  • Standort: Die Wahl des Standorts spielt eine entscheidende Rolle. Bedenken Sie die Bedeutung der Nähe zu Städten oder bestimmten Einrichtungen. Denken Sie auch an potenzielle Geräuschquellen wie Verkehr oder Industrieanlagen.
  • Größe und Beschaffenheit: Die Größe sollte Ihren Bedürfnissen entsprechen – kleinere Grundstücke für Reihenhäuser, größere für Einfamilienhäuser mit Garten. Achten Sie auch auf die Beschaffenheit des Geländes: Ist das Grundstück eben? Ist ein problemloser Zugang gewährleistet?
  • Infrastruktur: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Anschlüsse für Strom, Wasser und Telekommunikation vorhanden sind.
  • Risiken: Informieren Sie sich über potenzielle Risiken wie Hochwassergefahr oder andere natürliche Gefahren.

2. Prüfung Grundbuch und Flächenwidmungsplan

Vor dem endgültigen Abschluss des Kaufvertrags sollten bestimmte Dokumente vorbereitet werden. Diese umfassen in der Regel einen Grundbuchauszug sowie den Flächenwidmungsplan. Falls das Grundstück über einen Makler angeboten wird, sind diese Dokumente oft bereits Teil der Verkaufsunterlagen.

  • Grundbuch: Der Auszug aus dem Grundbuch liefert wesentliche Informationen über mögliche Belastungen des Grundstücks, darunter Wegerechte, Wohnrechte sowie Hypotheken und weitere relevante Punkte in Bezug auf den Vorbesitzer oder angrenzende Grundstücke.
  • Flächenwidmungsplan: Um ein Baugrundstück gemäß den individuellen Vorstellungen zu bebauen, bietet der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, erhältlich bei der örtlichen Gemeinde, eine Orientierung. Der Flächenwidmungsplan weist jedem Grundstück eine spezifische Widmung zu, die die erlaubte Nutzung definiert, etwa als Bauland, Grünland/Freiland oder Verkehrsfläche. Der Bebauungsplan geht weiter ins Detail und legt unter anderem die zulässige Bebauungsdichte sowie Vorschriften zur Bauhöhe und Bauweise fest.

3. Kaufnebenkosten beim Grundstückskauf

Im Wesentlichen fallen beim Kauf eines Grundstücks dieselben Nebenkosten an wie beim Erwerb einer Immobilie wie ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Dazu gehören:

  • Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch (1,1 % des Kaufpreises)
  • Grunderwerbsteuer (3,5 % des Kaufpreises)
  • Notarkosten (etwa 1-2 % des Kaufpreises)
  • Provision für Immobilienmakler (in der Regel 3 % des Kaufpreises)

Wenn das Grundstück fremdfinanziert wird, kommen zusätzliche Finanzierungskosten hinzu. Diese umfassen:

  • Gebühren für die Eintragung der Bank ins Grundbuch (1,2 % des Kaufpreises)
  • Bearbeitungsgebühr für die Finanzierung (3 % der Finanzierungssumme)

Die Berechnungsbasis für diese Kosten ist immer der Kaufpreis des Grundstücks.

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4. Der Boden und die Nachhaltigkeit

Analyse der Bodenqualität lässt sich feststellen, welche Nutzungsarten möglich sind und wie sich diese auf das lokale Wassersystem auswirken könnten. Ein vielfältiges Ökosystem fördert die Biodiversität und trägt zur Stabilität des regionalen Klimas bei. Es ist ratsam, vor dem Erwerb eines Grundstücks eine umweltverträgliche Prüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass die natürlichen Lebensräume erhalten bleiben.

Zudem sollte die Entscheidung für ein Grundstück auch die Optionen für umweltfreundliche und nachhaltige Bebauung berücksichtigen. Dies kann die Umsetzung von Baukonzepten einschließen, die minimale Eingriffe in die Natur erfordern und den Erhalt des bestehenden Ökosystems fördern. Die Ausrichtung des Grundstücks, natürliche Beschattung und die Verwendung lokaler, nachhaltiger Materialien können erheblich dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck zu verringern.

Des Weiteren ist es wichtig, bei der Auswahl eines Grundstücks auch die Potenziale für die Integration erneuerbarer Energiequellen und energieeffizienter Technologien zu berücksichtigen. Standorte, die sich für die Installation von Solarpanelen, Windkraftanlagen oder Geothermie-Systemen eignen, bieten langfristige Vorteile sowohl für den Eigentümer als auch für die Umwelt. Eine frühzeitige Berücksichtigung dieser Aspekte in der Planungsphase unterstützt eine zukunftsorientierte, nachhaltige Entwicklung.

5. Rechtliches zum Grundstück

Rechtliche Aspekte und Überlegungen
Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich über die rechtlichen Bestimmungen und Flächenwidmung informieren. Diese können erheblich variieren und bestimmen, welche Art von Bauvorhaben (Bebauungsplan, wenn vorhanden) auf dem Grundstück zulässig sind. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem örtlichen Bauamt oder der Gemeindeverwaltung.

Vertragsdetails und juristische Stolpersteine
Ein Kaufvertrag für ein Grundstück umfasst zahlreiche rechtliche Feinheiten, die sorgfältig geprüft werden sollten. Dazu gehören eine genaue Beschreibung des Grundstücks, Regelungen bei Vertragsbruch und Garantiebestimmungen. Es ist ratsam, einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass der Vertrag keine ungünstigen Klauseln oder juristischen Fallstricke enthält.

Baulasten und Wegerechte
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die einem Grundstückseigentümer auferlegt werden können, während Wegerechte Dritten die Nutzung des Grundstücks ermöglichen. Beide können die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks erheblich einschränken. Eine gründliche Prüfung des Grundbuchs und gegebenenfalls eine Beratung durch einen Rechtsexperten sind unerlässlich, um solche Belastungen zu erkennen und zu bewerten. Weiters sind diverse andere Belastungen im C-Blatt des Grundbuchauszugs zu prüfen, wie Hypothekenbelastung, durchführende Leitungen etc…

6. Tipps zur Kaufabwicklung

Sobald alle Details geklärt sind und das Grundstück den gewünschten Kriterien entspricht, tritt der ernste Schritt ein: die Unterzeichnung des Kaufvertrags. Dieser muss über einen Notar abgewickelt werden, der oft auch den Vertrag erstellt. Der Notar fungiert dabei als neutraler Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer, berät beide Parteien und minimiert wirtschaftliche Risiken.

  • Die Einbeziehung eines Notars ist mehr als nur ratsam, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.
  • Im Kaufvertrag müssen alle vereinbarten Punkte schriftlich festgehalten werden, da mündliche Absprachen vermieden werden sollten.
  • Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Käufer korrekt eingetragen sind und dass die angegebenen Daten wie Adressen, Geburtsdaten und die Grundstücksnummer korrekt sind.
  • Die treuhänderische Kaufabwicklung über den Notar gewährleistet eine korrekte Abwicklung aller Zahlungen.
  • Nach dem Kauf werden die Grunderwerbsteuer und die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch vom Notar veranlasst.

7. Steuern beim Verkauf eines Grundstücks

Wenn Sie daran denken, ein Grundstück zu verkaufen, ist es ratsam, sich vorab mit der Immobilienertragsteuer (ImmoEST) zu beschäftigen. Diese wurde 2016 überarbeitet und kann beim Verkauf von unbebauten Grundstücken in Österreich einige Fallstricke mit sich bringen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Steuersätze, die beim Verkauf unbebauter Grundstücke in Österreich gelten.

Verkauf von Grundstücken – Steuern im Immobilienbereich
Die Immobilienertragsteuer betrifft ausschließlich entgeltliche Kauf- und Verkaufsvorgänge. Daher fällt bei Schenkungen und Erbschaften in der Regel keine Immobilienertragsteuer an. In Österreich wurde die Spekulationsfrist abgeschafft, und seit dem 01.04.2012 unterliegen alle Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken der Einkommensteuer. Bevor man sich mit den spezifischen Steuersätzen im Detail befasst, ist es wichtig, zwischen zwei Arten von Grundstücken zu unterscheiden:

  • Neue Grundstücke
  • Alte Grundstücke

Beim Verkauf von Grundstücken sind mehrere wichtige Stichtage zu beachten:
Ein Grundstück, das nach dem 31.03.2002 erworben wurde, gilt als „neues Grundstück“.
Grundstücke, die vor dem 01.04.2002 erworben wurden, gelten als „alte Grundstücke“.

Alte Grundstücke unterliegen einer effektiven Steuer von 4,2% des Verkaufserlöses. Es muss auch berücksichtigt werden, wann die Umwidmung in Bauland erfolgte. Wenn das Grundstück vor dem 31.12.1987 erworben und umgewidmet wurde, beträgt die effektive Steuerbelastung ebenfalls 4,2% des Verkaufserlöses.

Für Umwidmungen nach dem 31.12.1987 und wenn man zu diesem Zeitpunkt bereits Eigentümer war, beträgt die effektive Steuerbelastung 18% des Verkaufserlöses.

Neue Grundstücke, die nach dem 31.03.2002 erworben wurden, unterliegen einer effektiven Steuer von 30% des Veräußerungsgewinns. Der Zeitpunkt der Umwidmung spielt bei „neuen Grundstücken“ keine Rolle.

Befreiung von der Immobilienertragsteuer

Es gibt bestimmte Situationen, in denen Sie nicht zur Zahlung der Immobilienertragsteuer verpflichtet sind. Die gängigsten und wichtigsten Fälle sind wie folgt erklärt:

  • Schenkung und Erbschaft:
    Seit 2008 wurden die Schenkungs- und Erbschaftssteuer in Österreich abgeschafft. Wenn Sie also Liegenschaften erben oder geschenkt bekommen, unterliegt dieser Vorgang nicht der Immobilienertragsteuer. Allerdings kann der spätere Verkauf ein separates Thema sein.
  • Befreiung wegen Hauptwohnsitz:
    Sie sind von der Immobilienertragsteuer befreit, wenn Sie als Verkäufer der Liegenschaft:
    diese für mindestens zwei aufeinanderfolgende Jahre seit dem Kauf oder der Fertigstellung als Hauptwohnsitz genutzt haben oder diese für mindestens fünf Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf als Hauptwohnsitz genutzt haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich dabei um ein Eigenheim handeln muss, bestehend aus maximal zwei Wohneinheiten und dass mindestens zwei Drittel der Nutzfläche für Wohnzwecke genutzt werden müssen. Außerdem dürfen die Grundstücke nicht zu groß sein, mit einer maximalen Gesamtnutzfläche von 1.000 m2.

  • Herstellerbefreiung:
    Gebäude, die selbst hergestellt wurden oder von Dritten für den Auftraggeber errichtet wurden, sind beim späteren Verkauf von der Immobilienertragsteuer befreit (bezogen auf den Gebäudeanteil). Es ist jedoch zu beachten, dass eine genaue Prüfung erforderlich ist, wenn das Gebäude in den letzten zehn Jahren Einkünfte generiert hat.

Wenn sowohl die Voraussetzungen für die Hauptwohnsitzbefreiung als auch für die Herstellerbefreiung erfüllt sind, ist zunächst die Hauptwohnsitzbefreiung anzuwenden. Diese ist für den Verkäufer vorteilhafter, da die Herstellerbefreiung nur das Gebäude betrifft, während die Hauptwohnsitzbefreiung sowohl das Gebäude als auch das Grundstück umfasst.

Immobilienkauf im Baurecht

Baurecht Grundstück

Die Alternative zum üblichen Grundstücks- bzw. Wohnungskauf

In den vergangenen Jahren verzeichnete Österreich einen deutlichen Anstieg der Grund- und Immobilienpreise, und dieser Trend wird voraussichtlich anhalten. Insbesondere in städtischen Gebieten gestaltet sich der Erwerb von Grundstücken zunehmend schwierig. Dies ist zum einen auf die begrenzte Verfügbarkeit von Bauland zurückzuführen und zum anderen darauf, dass die Grundstückspreise häufig die finanziellen Möglichkeiten vieler Menschen übersteigen. Doch was tun, wenn man den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchte, jedoch nicht über ausreichend Eigenkapital für ein teures Grundstück verfügt?

Eine Lösung bietet das Baurecht auf fremden Grundstücken. Obwohl es auf den ersten Blick unkonventionell erscheinen mag, wird diese Option aufgrund der steigenden Preise für Einfamilienhäuser, Wohnanlagen und sogar Gewerbeimmobilien wie Supermärkte zunehmend in Betracht gezogen. Dieser Beitrag erläutert, wie das private Baurecht in Österreich funktioniert, welche Rahmenbedingungen dafür gelten und weitere relevante Aspekte zu diesem Thema.

Das wichtigste zusammengefasst

Das Baurecht ermöglicht es einem Bauherrn, für eine bestimmte Zeitspanne (üblicherweise zwischen 10 und 100 Jahren) auf dem Grundstück eines Grundbesitzers zu bauen. Als Gegenleistung für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Bauherr dem Grundbesitzer einen regelmäßigen Bauzins, der entweder monatlich oder jährlich vereinbart wird. Die Rechtssicherheit wird durch die Eintragung des Baurechts ins Grundbuch sowie durch einen schriftlichen Baurechtsvertrag zwischen den beiden Parteien gewährleistet.

Das Baurecht endet entweder mit Ablauf der Vertragslaufzeit, wenn die Bauzinszahlungen mindestens zwei Jahre im Rückstand sind oder wenn beide Parteien einvernehmlich die Beendigung vereinbaren. Im Gegensatz zum Superädifikat, bei dem das Gebäude irgendwann wieder abgebaut wird, bleibt das Bauwerk beim Baurecht dauerhaft bestehen.

1. Baurecht einfach erklärt

Der Eigentümer des Grundstücks gewährt über einen Zeitraum von mehreren Jahren das Recht, ein Bauwerk darauf zu errichten. Dieses Baurecht wird im österreichischen Grundbuch festgehalten, und der Eigentümer (als Baurechtsgeber) schließt mit dem Bauherrn (auch bekannt als Baurechtsnehmer, Baurechtsinhaber oder Bauberechtigter) einen entsprechenden Vertrag. Das Baurecht ist übertragbar, vererbbar und zeitlich begrenzt.

Während der gesamten Laufzeit des Baurechts behält der Grundstückseigentümer seine Eigentumsrechte und erhält vom Bauherrn eine monatliche oder jährliche Entschädigung für die Nutzung des Grundstücks. Die Dauer des Baurechts liegt zwischen 10 und 100 Jahren. Somit gehört das Gebäude zumindest für eine bestimmte Zeit dem Bauherrn, während das Grundstück weiterhin im Besitz des Eigentümers bleibt.

2. Die Bedingungen des Baurechts

Das privatrechtliche Baurecht ist ein dingliches, veräußerliches und vererbliches Recht an einer Sache (hier: Bauen auf einem fremden Grundstück), auch Fruchtgenussrecht genannt. Um dieses dingliche Recht (vergleichbar mit einem Eigentumsrecht) verbindlich zu machen, müssen einige Rahmenbedingungen erfüllt sein. Wie diese Bedingungen aussehen, erfahren Sie in den folgenden Absätzen.

3. So entsteht Baurecht

Damit das Recht zur Errichtung von Gebäuden entsteht, müssen der Eigentümer des Grundstücks und der beabsichtigte Bauherr unterschiedliche Personen sein, sei es natürliche oder juristische. Dieses Recht wird erst wirksam, wenn es im Grundbuch eingetragen ist. Eine weitere wesentliche Voraussetzung ist das Bestehen eines Vertrags über das Baurecht zwischen den beiden beteiligten Parteien, dem Grundstückseigentümer und dem Bauberechtigten. Erst wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, tritt das Baurecht in Kraft und ist verbindlich.

4. So wird das Baurecht im Grundbuch eingetragen

Durch die Eintragung im Grundbuch erhält der Baurechtsnehmer eine Art Eigentümerposition am Gebäude für einen begrenzten Zeitraum und die Rechte eines Nutznießers am Grundstück. Das Baurecht wird durch den Eintrag im Grundbuch rechtlich als unbewegliches Gut behandelt, vergleichbar mit einer Immobilie, und wird daher kreditwürdig, da Kreditinstitute in der Regel nur unbewegliche Güter beleihen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Baurecht zweimal im Grundbuch eingetragen werden muss: einmal als Belastung im Lastenblatt des Grundstücks (C-Blatt) und einmal als separate Eintragung des Baurechts (B-Blatt, auch als Eigentumsblatt bekannt).

5. Der Baurechtsvertrag

Der Baurechtsvertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Bauherrn ist ein umfassendes Dokument, das von beiden Parteien frei gestaltet werden kann. Eine klare schriftliche Vereinbarung ist jedoch dringend zu empfehlen, um mögliche Konflikte bezüglich des Grundstücks zu vermeiden. Dieser Vertrag regelt alle Aspekte des Baurechts, einschließlich Nutzungs-, Eigentums- und Verwertungsrechte, und sollte immer im Einklang mit den Vorschriften des Baugesetzes und der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes stehen.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Bauherr, der das Baurecht besitzt, ähnliche Rechte und Befugnisse hat wie ein Eigentümer gemäß des abgeschlossenen Baurechtsvertrags. Innerhalb der festgelegten Grenzen hat er die Freiheit, das Baurecht zu nutzen. Konkret kann er das Baurecht vermieten, verkaufen oder sogar als Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung verwenden, sofern im Baurechtsvertrag keine Einschränkungen bezüglich einer hypothekarischen Belastung vereinbart wurden.

6. Wie lange gilt das Baurecht

Die Beendigung des Baurechts tritt in der Regel unter folgenden Umständen ein:

  • Ablauf der Vertragslaufzeit: Das Baurecht erlischt üblicherweise am Ende der vereinbarten Laufzeit, die in der Regel zwischen 10 und 100 Jahren liegt. Nach Ablauf dieser Zeit geht das Grundstück mit dem darauf errichteten Gebäude wieder in den Besitz des Grundstückseigentümers über. Der ehemalige Bauherr oder sein rechtlicher Nachfolger erhält eine Entschädigung, die in der Regel ein Viertel des aktuellen Bauwerts gemäß § 9 des Baurechtsgesetzes beträgt, sofern nichts anderes im Vertrag festgelegt ist.
  • Ausbleibende Bauzinszahlungen: Eine vorzeitige Beendigung des Baurechtsvertrags ist möglich, wenn der Bauherr zwei aufeinanderfolgende Jahre lang keinen Bauzins an den Grundstückseigentümer gezahlt hat. Diese Bedingung muss jedoch im Vertrag festgelegt sein.
  • Einvernehmliche Beendigung: Das Baurecht kann auch vorzeitig beendet werden, wenn alle Parteien einverstanden sind. In diesem Fall sollte der Eintrag im Grundbuch gelöscht werden, um zukünftige Konflikte zu vermeiden.

7. Wohnungseigentum und das Baurecht

Bei der Errichtung von Wohnanlagen auf Grundstücken mit Baurecht, was häufig in städtischen Gebieten vorkommt, sind drei Parteien involviert:

  1. Der Eigentümer des Grundstücks, auch bekannt als Baurechtsgeber.
  2. Der Bauträger oder Immobilienentwickler, der zunächst als Baurechtsnehmer fungiert und Vertragspartner des Grundstückseigentümers ist.
  3. Die zukünftigen Wohnungskäufer bzw. -eigentümer, die später die Baurechtsnehmer werden. Durch den Kauf der Eigentumswohnungen gehen die Baurechte auf sie über. Die Kosten für das Baurecht werden dann unter den Wohnungseigentümern aufgeteilt, wobei sie auch die Bauzinsen anteilig tragen.

Vorteile:

  1. Günstigerer Kaufpreis: Da der Kaufpreis ohne Grundstückskosten ermittelt wird, ist der Preis günstiger als bei klassischen Eigentumswohnungen.
  2. Einsparungen: Der Käufer spart zunächst die Kosten für das Grundstück, da diese nicht in den Kaufpreis einbezogen werden.
  3. Leichterer Zugang zu Wohnraum: In Zeiten, in denen erschwingliches Wohnen zunehmend wichtig ist, kann das Konzept des „Baurecht-Wohnungseigentums“ eine passende Alternative bieten.

Nachteile:

  1. Mangelnde Einflussmöglichkeit: Da der Baurechtsvertrag zwischen Grundstückseigentümer und Bauträger vereinbart wurde, hat der Käufer keinerlei Einfluss auf vertragliche Bedingungen, die oft zu Lasten der Käufer ausfallen.
  2. Zeitlich begrenztes Wohneigentum: Der Käufer erwirbt Wohneigentum „auf Zeit“ und muss die Wohnung nach Ablauf dieser Zeit an den Grundstückseigentümer zurückgeben.
  3. Wertentwicklung: Im Vergleich zu klassischen Eigentumswohnungen kann es bei „Baurecht-Wohnungseigentum“ zu einer Entwertung der Immobilie kommen, was zu Problemen und Einbußen beim Weiterverkauf führen kann.

8. Mit Baurecht auf fremden Grundstück bauen

Durch die Nutzung des privatrechtlichen Baurechts besteht die Möglichkeit, seinen Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, ohne zu Beginn hohe Kosten für den Grundstückskauf oder die -errichtung tragen zu müssen. Über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten hinweg kann man davon profitieren und möglicherweise sogar die nächsten Generationen daran teilhaben lassen. Sowohl der Bauherr als auch der Eigentümer des Grundstücks ziehen Vorteile daraus: Der Bauherr kann durch die Zahlung eines Bauzinses eine Rendite für das ansonsten ungenutzte Grundstück erzielen, während der Eigentümer seine Eigentumsrechte behält.

Dennoch tragen beide Parteien unterschiedliche Risiken: Der Bauherr übernimmt das Kostenrisiko für den Unterhalt und die Instandhaltung des Bauwerks, während der Grundstückseigentümer das Risiko der Landwertentwicklung trägt.

Wir beraten Sie gerne in allen Themen rund um Immobilien.

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