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Finanzierung

Zinsentwicklung 2025

Zinsentwicklung für 2025

Wahrscheinliche Szenarien für die Zinsentwicklung bis 2025

Am 17. Oktober 2024 senkte die Europäische Zentralbank (EZB) zum dritten Mal in diesem Jahr die Leitzinsen um 0,25 Prozentpunkte. Normalerweise bewirken solche Zinssenkungen, dass Kredite günstiger werden. Doch aufgrund der aktuellen inversen Zinskurve ist die Lage komplexer.

In diesem Artikel werden die Folgen der EZB-Zinssenkung auf Bau- und Immobilienfinanzierungen beleuchtet, sowie ein Ausblick auf die zukünftige Zinsentwicklung gegeben.

Das wichtigste zusammengefasst

  • Die Zinssätze für langfristige Festzinsbindungen sind bereits vor den Zinssenkungen der EZB gefallen, da Banken und Marktteilnehmer diese Entwicklung schon länger erwartet und in ihre Berechnungen einbezogen haben. Deshalb sind die Zinssätze für neue Wohnbaufinanzierungen mit Festzins nach der jüngsten EZB-Leitzinssenkung weitgehend stabil geblieben.

  • Bei variablen Wohnbaufinanzierungen werden die Zinssätze in der Regel erst zeitverzögert angepasst – meistens zum nächsten Anpassungstermin, der bei Banken oft alle drei Monate und bei Bausparkassen alle zwölf Monate liegt.

  • Zukünftige Entscheidungen des EZB-Rates über Leitzinsänderungen werden vor allem von der Inflationsentwicklung abhängen. Derzeit sind Kredite mit festem Zinssatz weiterhin deutlich günstiger als variable und bieten mehr Planungssicherheit.

  • Viele Fachleute gehen davon aus, dass die EZB im laufenden Jahr die Leitzinsen leicht weiter senken wird.

1. Was ist in den letzten Jahren passiert?

In der Zeitspanne vom 21. Juli 2022 bis zum 14. September 2023 erhöhte die Europäische Zentralbank (EZB) ihre drei Leitzinsen in insgesamt 10 Schritten um 4,5 Prozentpunkte. Nach diesen Anhebungen entschied sich der EZB-Rat in den darauffolgenden fünf Sitzungen, die Zinsen unverändert zu lassen, wobei in den Pressemitteilungen stets auf den datenabhängigen Ansatz der Entscheidungen hingewiesen wurde.

Mit zunehmender Zeit ohne weitere Zinserhöhungen rechneten Marktteilnehmer vermehrt mit Zinssenkungen, was sich in sinkenden Geldmarktzinsen widerspiegelte. Seit Herbst 2023 sanken diese ähnlich stark wie die EZB-Leitzinsen im Juni, September und Oktober 2024, die um insgesamt rund 0,75 Prozentpunkte gesenkt wurden. Derzeit liegen die Leitzinsen bei 3,40 % für den Hauptrefinanzierungssatz, 3,65 % für den Spitzenrefinanzierungssatz und 3,25 % für die Einlagefazilität.

2. Der Leitzins erklärt.

Der Leitzins ist der Zinssatz, zu dem Banken bei der Zentralbank Kredite aufnehmen oder Gelder anlegen können. Die Zentralbank legt diesen Zinssatz fest und nutzt ihn, um die Wirtschaftslage, Inflation und Währungswert zu steuern. Er ist ein wesentliches Instrument der Geldpolitik. In der Eurozone legt die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins fest.

Der Leitzins wird von Zentralbanken, wie der Europäischen Zentralbank (EZB) oder der US-Notenbank Fed, eigenständig festgelegt. Diese Entscheidung trifft ein zuständiges Gremium, bei der EZB beispielsweise der EZB-Rat. Die Höhe des Leitzinses wird verwendet, um bestimmte wirtschaftliche Ziele zu erreichen, wie etwa die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums oder die Sicherstellung von Preisstabilität. Die Anpassungen des Leitzinses werden zu festgelegten Zeitpunkten öffentlich bekannt gegeben.

Es kann jedoch auch zu Anpassungen außerhalb der regulären Termine kommen. Während in den Jahren 2022, 2023 und bis Juni 2024 keine solchen außerplanmäßigen Änderungen stattfanden, gab es während der Corona-Krise in den USA eine Ausnahme: Am 3. März 2020 senkte die Fed den Leitzins um 0,5 Prozentpunkte, und am 15. März 2020 folgte eine weitere Senkung um einen Prozentpunkt. Diese außerplanmäßigen Zinssenkungen waren als „Notfallszinssenkungen“ gedacht, um den wirtschaftlichen Rückgang durch die Pandemie abzufedern und die Konjunktur zu unterstützen.

3. Die nächsten Sitzungen des EZB-Rats zur Festlegung des Leitzinses finden an folgenden Terminen statt:

  • 17. Oktober 2024
  • 12. Dezember 2024
  • 30. Januar 2025
  • März 2025
  • April 2025
  • Juni 2025
  • 24. Juli 2025
  • 11. September 2025
  • 30. Oktober 2025
  • 18. Dezember 2025

Diese Termine markieren die Momente, an denen der EZB-Rat seine Entscheidungen über die Zinspolitik treffen wird. Falls Sie schnell auf Änderungen des Leitzinses reagieren möchten, sollten Sie die Veröffentlichungen der EZB im Blick behalten. Für diejenigen, die Anlage- oder Kreditentscheidungen planen, kann es ratsam sein, diese in Nähe der genannten Termine zu treffen. Die aktuellen Sitzungstermine finden Sie auch direkt auf der Website der Europäischen Zentralbank.

4. Der Einfluss auf die Konjunktur

Der Leitzins wirkt direkt auf die Wirtschaft: Niedrige Zinsen ermöglichen es Banken, kostengünstig Geld bei der EZB zu leihen, was zu einem insgesamt größeren Geldangebot führt. Das hat zur Folge, dass Kredite günstiger werden und Unternehmen eher bereit sind, zu investieren.

Auf der anderen Seite wird das Sparen weniger attraktiv, sodass Konsumenten ihr Geld eher ausgeben. Dies kurbelt die Wirtschaft an und führt zu einer besseren Konjunktur. Bei hohen Zinsen verläuft der Prozess jedoch umgekehrt und bremst die Wirtschaft.

Zusätzlich haben die Zinssätze der Zentralbank eine bedeutende psychologische Wirkung: Eine Zinssenkung signalisiert den Finanzmärkten, dass die Zentralbank bereit ist, die Wirtschaft zu unterstützen, was oft zu steigenden Börsenkursen führt.

5. Die Auswirkungen auf die Inflation

Der Leitzins beeinflusst auch das allgemeine Preisniveau, also die Inflation. Niedrige Zinsen führen dazu, dass Banken mehr Geld bei der EZB aufnehmen und mehr Geld im Umlauf ist. Das kann den Wert des Geldes verringern und die Preise in die Höhe treiben, wodurch die Inflation steigt.

Um einer zu hohen Inflation entgegenzuwirken, kann die Zentralbank die Zinsen erhöhen, um die Wirtschaft zu dämpfen und die Preise zu stabilisieren. Dies kann jedoch Auswirkungen auf den Export und den Wechselkurs haben.

Ein Beispiel: Bei niedrigen EZB-Zinsen wird der Euro für ausländische Investoren weniger attraktiv, wodurch sein Wert sinkt. Gleichzeitig werden Produkte aus der Eurozone günstiger, was die Exportnachfrage steigert.

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6. Wie profitieren Erstkäufer und Bauherren von der Zinssenkung?

Die erste Zinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) im Jahr 2024 bringt für Erstkäufer einige Vorteile, insbesondere durch reduzierte Finanzierungskosten. Die Senkung des 3-Monats- und 12-Monats-Euribor hat zu einer Verringerung der variabel verzinsten Immobilienkredite geführt, die um bis zu 1,0 Prozentpunkte gesenkt wurden.

Zum Beispiel hat sich bei einer Kreditsumme von 299.000 Euro und einer Laufzeit von 30 Jahren der Zinssatz (variabel, Nominalzinssatz, basierend auf dem 3-Monats-Euribor) seit dem Höchststand im Herbst 2023 von 5,25 % auf 4,25 % p.a. im Oktober 2024 verringert. Dies führt zu einer monatlichen Rate, die um mehr als 100 Euro auf 1.540 Euro sinkt. Diese Entwicklung steigert die Kaufkraft und verbessert die Verfügbarkeit von Krediten. Hätte die Zinssenkung nicht wie erwartet stattgefunden, wären die 3- und 12-Monats-Euribor-Kurse vermutlich wieder gestiegen.

7. Aktuelle Entwicklung bestehender Immobilienfinanzierungen.

Mit der dritten Leitzinssenkung im Jahr 2024, die der EZB-Rat am 17. Oktober 2024 beschlossen hat und die ab dem 23. Oktober 2024 in Kraft tritt, ergeben sich im Neugeschäft momentan nur marginale Vergünstigungen für variabel verzinste Kredite. Die aktuelle Marktzinsstruktur (inverse Zinskurve) bietet jedoch interessante Möglichkeiten:

Umschuldungsoptionen: Üblicherweise sind langfristige Fixzinsbindungen teurer als variable Finanzierungen. Sollten die Leitzinsen weiterhin hoch bleiben, könnte eine Normalisierung der Zinskurve einen Anstieg der Zinsen im langfristigen Bereich zur Folge haben. Gegenwärtig kann es vorteilhaft sein, variabel verzinste Kredite in langfristige Fixzinsbindungen umzuschulden. Der Zinsvorteil von etwa 0,75 bis 1,0 Prozentpunkten für 20-jährige Fixzinsbindungen stellt eine besondere Gelegenheit dar. Falls Sie in naher Zukunft mit deutlichen weiteren Leitzinssenkungen rechnen, könnte es jedoch ratsam sein, mit der Umschuldung zu warten.

Vor- und Nachteile von Fixzinsbindungen im aktuellen Zinsumfeld: Fixzinsbindungen ermöglichen planbare Kreditraten. Bei neuen Verträgen sind diese derzeit sogar günstiger als variable Kredite. Sinkt das allgemeine Zinsniveau weiter, bleibt der Zinssatz für die vereinbarte Laufzeit unverändert. Zudem sind vorzeitige Sondertilgungen über 10.000 Euro pro Jahr gegen eine maximale Pönale von 1 % möglich. Bis zu einem Betrag von 10.000 Euro sind zusätzliche Rückzahlungen oft sogar ohne Pönale zulässig.

Einfluss auf variabel verzinste Wohnbaukredite: Die Zinssätze für Kredite fallen nicht sofort nach der Zinssenkung. Der Kreditvertrag legt fest, wann eine Zinssenkung bei der Immobilienfinanzierung wirksam wird, üblicherweise zu den vertraglich definierten Zinsanpassungsterminen. Bei fixen Wohnbaukrediten bleiben die Konditionen unverändert.

8. Was kommt nach der Zinssenkung?

Die zukünftige Entwicklung der Leitzinsen bleibt zunächst ungewiss. Verschiedene wirtschaftliche Indikatoren, wie Inflation, Arbeitsmarktdaten und Wirtschaftswachstum, sowie politische Entscheidungen haben Einfluss auf die künftigen Entscheidungen bezüglich der Leitzinsen. Das größte Risiko stellt die Lohninflation dar. In letzter Zeit sind die Preise für Dienstleistungen und die Stundenlöhne deutlich gestiegen, was gegen weitere Zinssenkungen spricht.

Die Inflation im Euroraum stieg von 2,4 % im März und April auf 2,6 % im Mai 2024, bevor sie bis September auf 1,8 % zurückging. Die Europäische Zentralbank (EZB) beobachtet aufmerksam die Möglichkeit einer Lohn-Preis-Spirale. Andererseits könnten zusätzliche Leitzinssenkungen die Wirtschaft im Euroraum ankurbeln und die Immobilienpreise in Österreich stabilisieren.

Sollten bis zum ersten Quartal 2025 noch weitere Zinssenkungen erfolgen, könnte dies zu einer Belebung des Wohnungsbaus und einer erhöhten Verfügbarkeit neuer Wohnungen führen. Auch das Thema leistbares Wohnen würde davon profitieren. Die Auswirkungen der Zinssenkungen vom 6. Juni 2024, 12. September 2024 und 17. Oktober 2024 sind bislang eher gering, da die KIM-Verordnung die Vergabe von Wohnbaukrediten bis Juni 2025 einschränkt.

Mittelfristig rechnen die Marktteilnehmer in den USA und Europa mit spürbaren Zinssenkungen. Laut Forward-Kurve könnte der 3-Monats-Euribor bis zum 24. Juli 2025 auf 2,77 % sinken. Dies würde, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Leitzinssenkungen ab September 2024, auf ein Einlagenfazilitätsniveau der EZB von 2,75 % bis 3,00 % und einen Hauptrefinanzierungssatz von 2,90 % bis 3,15 % bis Juli 2025 hindeuten (verglichen mit den aktuellen 4,25 %).

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Wohnbau Konjunkturpaket 2024

Immobilienbewertung Lorenz Immobilien

Mit dem Wohnbau Konjunkturpaket soll Bauen wieder leistbar werden.

Die hohen Immobilienpreise und die gestiegenen Zinsen stellen oft eine erhebliche Hürde beim Traum vom eigenen Zuhause dar. Das Konjunkturpaket für den Wohnbau 2024 der Bundesregierung setzt hier an: Österreich investiert über 2 Milliarden Euro, um nachhaltigen und erschwinglichen Wohnraum zu fördern.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie von einem reduzierten Zinssatz für Kredite bis zu 200.000 Euro, Vorteilen bei Gebühren und Steuervergünstigungen profitieren können. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie dieses Wohn- und Baupaket Ihnen dabei hilft, den Weg ins Eigenheim zu beschreiten.

Das wichtigste zusammengefasst

Das Konjunkturpaket Wohnbau 2024 der österreichischen Regierung investiert über 2 Milliarden Euro, um leistbaren Wohnraum zu fördern. Es bietet zinsgünstige Darlehen bis zu 200.000 Euro mit maximal 1,5 % Zinsen und Vorteile bei Gebühren, um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Besonders der Bau und die Sanierung von Wohnraum werden unterstützt, wobei 780 Millionen Euro für Neubauten und 220 Millionen Euro für Sanierungen vorgesehen sind.

Ein Ziel ist die Schaffung von 25.000 Wohneinheiten bis 2026. Zusätzlich entfallen für zwei Jahre die Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühren bei Immobilienkäufen bis zu 500.000 Euro. Diese Maßnahmen sollen die Bauwirtschaft ankurbeln und leistbaren Wohnraum fördern. Eine positive Entwicklung, die Hausbau für Bauherren wieder interessant und leistbar macht.

1. Herausforderungen und Lösungsansätze im österreichischen Bau-, Immobilien- und Finanzierungssektor

Die Entwicklungen in der Bauwirtschaft, insbesondere bei Baukosten, fertiggestellten Wohnungen und Anzahl der Baugenehmigungen, stehen in engem Zusammenhang mit den Veränderungen im Immobilienbereich, wie den Immobilien- und Mietpreisen. Diese Veränderungen sind wiederum eng verknüpft mit der Zinsentwicklung im Finanzierungssektor, etwa dem Verlauf des EZB-Leitzinses und dem Volumen neu vergebener Wohnbaukredite.

Die zugrunde liegenden Ursachen sind die Inflation seit Anfang 2022 und die verstärkenden Effekte der Einführung der KIM-V am 01.08.2022. Zuvor gab es eine lockere Niedrigzinspolitik sowie eine erhebliche Ausweitung der EZB-Bilanzsumme und Geldmengen im Euroraum. Die EZB beobachtete lange Zeit die steigende Inflation, bevor sie im Juli 2022 den Leitzins erstmals um 0,5 % erhöhte, als die Inflation im Euroraum bereits bei 8,9 % lag.

Diese Entwicklungen führten zu einem abrupten Einbruch in der Bau- und Immobilienbranche sowie im Finanzierungssektor in Österreich. Im Februar 2024 präsentierte die Politik eine neue Wohnungsoffensive mit über 2 Milliarden Euro, um leistbares Wohnen in Österreich zu fördern und die derzeitige Eigenheimquote von 48 % signifikant zu erhöhen. Vor der detaillierten Darstellung der Maßnahmen werden hier die aktuellen Herausforderungen und möglichen Lösungsansätze zusammengefasst:

2. Herausforderungen in der Bau- und Immobilienbranche

Die Bau- und Immobilienbranche in Österreich sieht sich mit erheblichen Herausforderungen gegenüber: steigende Kosten für Energie und Baumaterialien, strenge regulatorische Vorgaben und eine rückläufige Auftragslage erschweren zunehmend die Schaffung leistbaren Wohnraums. Diese Probleme haben weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft, was sich in steigender Arbeitslosigkeit und einer verlangsamten wirtschaftlichen Entwicklung widerspiegelt. Branchenführer betonen die Dringlichkeit der Situation und fordern rasche, zielgerichtete Maßnahmen.

3. Einheitliche Forderungen der Bau-Sozialpartnerschaft

Die einheitliche Forderung der Bau-Sozialpartnerschaft nach einem umfassenden und effektiven Maßnahmenpaket verdeutlicht die kritische Lage. Es ist wichtig, jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um einem weiteren wirtschaftlichen Abschwung entgegenzuwirken und die Grundlage für zukünftiges Wachstum zu schaffen. Dies ist besonders notwendig, um den Rückgang bei der Schaffung leistbaren Wohnraums und den Verzicht auf erforderliche Sanierungen zu stoppen.

Bedeutung von Wohnraum und Sanierung
Der aktuelle Stillstand betrifft nicht nur den Neubau, sondern auch wichtige Sanierungs- und Modernisierungsprojekte. Der gemeinnützige Wohnbau, ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Wohnungsmarkts, ist ebenfalls stark betroffen. Die Bedeutung einer lebhaften Bautätigkeit für die Sanierung bestehender Immobilien, insbesondere im Hinblick auf die ökologische Wende und energetische Effizienz, ist unübersehbar.

4. Unterstützungsmaßnahmen bei der Immobilienfinanzierung

Die Immobilienfinanzierung steht unter dem Druck verschärfter Kreditvergabebedingungen und gestiegener Zinsen. Die Forderung nach steuerlichen Erleichterungen, wie dem Wegfall der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühren, ist in diesem Kontext besonders relevant. Professionelle Beratung, wie sie von Wohnbau-Finanz-Experten angeboten wird, ist entscheidend, um die passende Finanzierungslösung aus einer Vielzahl von Angeboten zu finden. Besonders in Zeiten, in denen Festzinskredite Vorteile gegenüber variablen Krediten bieten, kann eine solche Beratung entscheidend sein.

5. Lösungsansätze und Zukunftsperspektiven

Es ist von großer Bedeutung, konstruktive Vorschläge und Lösungen zu diskutieren und praxisnah umzusetzen. Die Branche benötigt dringend Maßnahmen, die schnell und unbürokratisch realisierbar sind, um den Zugang zu leistbarem Wohnraum in Österreich zu erleichtern und den Bau- und Immobiliensektor zu beleben. Nur durch gezielte steuerliche Anreize, fachkundige Beratung und eine effektive Unterstützung von Bau- und Immobilienprojekten kann eine positive Entwicklung angestoßen werden.

6. Ziele des Wohn- und Baupakets 2024

Mit der milliardenschweren Investition, die sowohl den Neubau als auch die Sanierung von Wohnräumen umfasst, wird beabsichtigt, die Konjunktur anzukurbeln sowie die Bauwirtschaft und den Finanzierungssektor kurzfristig zu stärken.

Die Hauptziele des Pakets sind:

– Sicherstellung und Erhöhung von erschwinglichem Wohnraum.

– Erleichterung des Erwerbs von Wohneigentum.

– Unterstützung der Bauwirtschaft und Steigerung der Sanierungsquote.

– Verbesserung der Qualität bestehender Wohnflächen.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über das Ausmaß der Wohnbau- und Bauoffensive 2024. Danach werden die spezifischen Förderungen und Maßnahmen der Bundesregierung detailliert vorgestellt, um Ihnen einen klaren Überblick über die Möglichkeiten beim Kauf eines Eigenheims oder einer Anlageimmobilie zu verschaffen.

7. Einheitliche Forderungen der Bau-Sozialpartnerschaft

Die einheitliche Forderung der Bau-Sozialpartnerschaft nach einem umfassenden und effektiven Maßnahmenpaket verdeutlicht die kritische Lage. Es ist wichtig, jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um einem weiteren wirtschaftlichen Abschwung entgegenzuwirken und die Grundlage für zukünftiges Wachstum zu schaffen. Dies ist besonders notwendig, um den Rückgang bei der Schaffung leistbaren Wohnraums und den Verzicht auf erforderliche Sanierungen zu stoppen.

Welche Maßnahmen sind geplant?

1-Milliarde-Euro-Förderung für Wohnbau: Von 2024 bis 2026 investiert die Regierung eine Milliarde Euro in den Bau und die Sanierung von Wohnraum. Die Mittel werden über ein spezielles Zuschussgesetz an die Länder verteilt. Davon stehen 780 Millionen Euro für den Neubau von Eigentums- und Mietwohnungen zur Verfügung, während 220 Millionen Euro für die Sanierung von Mietwohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen vorgesehen sind. Die 780 Millionen Euro für Neubauten werden hälftig auf neue Eigentumswohnungen und Mietwohnungen mit Kaufoption sowie auf die Schaffung neuer Mietwohnungen verteilt.

Ziel von 25.000 Wohneinheiten: Die Regierung plant die Errichtung von 20.000 neuen Wohneinheiten für Mieter und Eigentümer sowie die Sanierung und Wiederverwertung von 5.000 Wohnungen, um den Wohnraumbedarf zu decken.

Günstige Wohnbaudarlehen: Die Initiative ermöglicht den Ländern, besonders günstige Wohnbaudarlehen mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent für Beträge bis zu 200.000 Euro anzubieten. Der Bund unterstützt die Zinszahlungen der Länder, um die Zinssätze auf 1,5 Prozent zu senken. Diese Darlehen gelten für Wohnbauförderungen der Jahre 2024 und 2025 und haben eine Laufzeit von mindestens 25 Jahren. Zusätzlich können die Länder ihr Kreditvolumen bei der OeBFA auf bis zu 500 Millionen Euro erhöhen.

Abschaffung von Nebengebühren: Um den Erwerb von Eigenheimen zu erleichtern, werden die Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühren für zwei Jahre abgeschafft, wenn der Erwerbspreis bis zu 500.000 Euro beträgt. Für Beträge über 2 Millionen Euro pro Miteigentümer entfällt die Gebührenbefreiung. Voraussetzung ist, dass der Erwerb zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedarfs dient. Diese Regelung gilt nicht für Erbschaften oder Schenkungen.

Handwerkerbonus: Ein Handwerkerbonus von bis zu 2.000 Euro pro Person wird eingeführt, um die Qualität von Renovierungsarbeiten zu verbessern und lokale Handwerksbetriebe zu unterstützen.

Diese Maßnahmen sollen die nachhaltige Entwicklung im Wohnbau und bei Sanierungsprojekten fördern, indem sie finanzielle Unterstützung mit Umweltbewusstsein verbinden. Details zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen werden separat bereitgestellt.

Ergänzende Informationen

Niedrigzins-Darlehen: Die Bundesländer bieten ab Juli 2024 besonders günstige Baukredite an. Für Kredite bis zu 200.000 Euro ist ein Zinssatz von maximal 1,5 Prozent vorgesehen. Der Bund unterstützt diese Kredite durch Zinszuschüsse an die OeBFA.

Gebührenbefreiung: Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren gilt für zwei Jahre ab Juli 2024. Diese Regelung betrifft nur den Erwerb von Wohnraum bis 500.000 Euro und ist an die Bedingung geknüpft, dass ein dringendes Wohnbedürfnis besteht. Die Befreiung gilt nicht für Erbschaften oder Schenkungen.

8. Umgang der Banken mit der neuen Gebührenbefreiung bei Immobilienkrediten

Bei der Aufnahme von Immobilienkrediten haben Banken und Bausparkassen in Österreich spezifische Verfahren entwickelt, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zur temporären Gebührenbefreiung im Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsprozess zu berücksichtigen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Verfahrens ist die Anforderung einer Schad- und Klaglosigkeitserklärung von den Kreditnehmern durch einige Banken. Diese Erklärung schützt die Bank für den Fall, dass die Bedingungen für die Gebührenbefreiung nachträglich nicht erfüllt werden und die Befreiung somit entfällt.

Die Banken informieren ihre Kunden von Anfang an umfassend über die notwendigen Voraussetzungen, um die Gebührenbefreiung zu erhalten. Dazu gehört unter anderem der Nachweis eines dringenden Wohnbedarfs durch die Meldung des Hauptwohnsitzes an der neuen Adresse sowie der Nachweis, dass der Kredit überwiegend für den Erwerb, den Bau oder die Renovierung der Wohnimmobilie verwendet wird.

Sollten die Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung während des festgelegten Zeitraums nicht mehr erfüllt sein – zum Beispiel durch den Verkauf der Immobilie oder eine Änderung des Hauptwohnsitzes – verpflichtet sich der Kreditnehmer zur Schad- und Klaglosigkeitserklärung oder wird schriftlich darüber informiert, dass die zuvor erlassenen Gebühren nachträglich auf das Kreditkonto des Kunden belastet werden können.

Dieses Verfahren sorgt sowohl für die Bank als auch für den Kunden für Klarheit und Sicherheit. Durch die transparente Kommunikation der Anforderungen und die rechtliche Absicherung mittels der Schad- und Klaglosigkeitserklärung stellen die Banken sicher, dass die Kunden die Vorteile der Gebührenbefreiung korrekt nutzen und sich gleichzeitig der möglichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Bedingungen bewusst sind.

9. Zukunft des Wohnens: Neue Förderungen und Anpassungen

Das Förderpaket umfasst neben den beschriebenen Maßnahmen auch neue Initiativen wie die Freizeitwohnungs-, Nebenwohnsitz- und Leerstandsabgabe, die darauf abzielen, Spekulationen entgegenzuwirken und den Wohnungsmarkt zu beleben. Zudem wird der Wohnschirm im Jahr 2024 um 60 Millionen Euro aufgestockt, was insgesamt 125 Millionen Euro für Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen (wie Delogierungsprävention, Wohnungssicherung und Energieunterstützung) zur Verfügung stellt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, verschiedene Herausforderungen im Wohnsektor anzugehen und nachhaltigen, erschwinglichen Wohnraum zu fördern.

FAZIT:

Mit dem Konjunkturpaket werden Bauherren wieder entlastet. Oberösterreich und Vorarlberg sind die Vorreiter, die anderen Bundesländer ziehen nach. Attraktive Kredite sind so wieder möglich, die Leistbarkeit der Österreicher wird dadurch positiv beeinflusst.

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Wohnbauförderung

Die Wohnbauförderung in Österreich 2024

Egal, ob man plant, ein Eigenheim zu errichten oder bereits stolzer Besitzer einer Wohnung ist, die Sehnsucht nach einem behaglichen Zuhause geht oft Hand in Hand mit dem Wunsch nach finanzieller Unterstützung. Dieser Beitrag wirft einen Blick auf die essenziellen Anforderungen für den Erhalt von Wohnbauförderung, klärt darüber auf, wer anspruchsberechtigt ist, gibt Hinweise zur Antragsstellung und beleuchtet wichtige Überlegungen bezüglich der Rückzahlung.

1. Was ist eine Wohnbauförderung?

Wohnbauförderung ist eine Form staatlicher Unterstützung, die darauf abzielt, die Finanzierung von Wohnprojekten wie Häusern, Wohnungen oder Renovierungen zu erleichtern. Durch diese Förderung werden günstige Darlehen oder finanzielle Zuschüsse bereitgestellt, um den Zugang zu angemessenem Wohnraum zu verbessern. Die Entscheidung über die Gewährung und den Umfang der Wohnbauförderung basiert unter anderem auf dem Netto-Jahreseinkommen der Antragsteller, der Anzahl der Kinder, der Energieeffizienz des Gebäudes und der Wohnfläche.

2. Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?

Ja, es gibt Unterschiede. Die Wohnbauförderung fällt in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer. Deshalb müssen Interessierte sich an die zuständige Behörde ihrer jeweiligen Landesregierung wenden, um Informationen zu erhalten. Zum Beispiel liegt die Zuständigkeit für die Wohnbauförderung in Wien beim Magistrat. Die Förderungen variieren stark von Bundesland zu Bundesland, von Vorarlberg über Salzburg bis Niederösterreich und das Burgenland. Einige Bundesländer bieten spezielle Förderprogramme für junge Familien an.

Es gibt jedoch gemeinsame Punkte, die in ganz Österreich gelten:

  • Umweltschonende Wohnmaßnahmen werden bevorzugt.
  • Das Jahreseinkommen beeinflusst die Höhe der Förderung.
  • Es wird zwischen der Förderung spezifischer Baumaßnahmen, wie z.B. energetische Sanierung, und der Personenförderung bei dringendem Wohnbedarf unterschieden.
  • Es gibt verschiedene Arten von Wohnbauförderungen.

3. Wer kann Wohnbauförderung beantragen

Die Wohnbauförderung richtet sich an Personen, die Wohnraum schaffen möchten, sei es durch Neubau oder Sanierung. Sie ist ausschließlich für Hauptwohnsitze vorgesehen und gilt nicht für Ferien- oder Wochenendhäuser. Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und deren gesamtem Nettoeinkommen ab. Dabei werden staatliche Unterstützungen wie Familienbeihilfen sowie absetzbare Kosten wie Versicherungsbeiträge oder Lohnsteuerbeiträge vom Einkommen abgezogen.

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Mehr Informationen

4. Wo beantrage ich Wohnbauförderung?

Um Fördermittel zu beantragen, können Bürger entweder bei der zuständigen Landesregierung oder beim Magistrat in Wien einen Antrag einreichen. Dabei ist es erforderlich, das Haushaltseinkommen des vorherigen Jahres nachzuweisen. Arbeitnehmer müssen ihren Lohnzettel vorlegen, während Selbstständige den Einkommenssteuerbescheid einreichen müssen. Die Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland. Personen, die diese Grenze überschreiten, werden zwar nicht automatisch abgelehnt, müssen jedoch mit einer reduzierten Förderung rechnen.

5. Arten der Wohnbauförderung und Rückzahlungsformen

Es gibt verschiedene Arten der Wohnbauförderung, die festlegen, wie die Unterstützung gewährt wird und wie die Rückzahlung erfolgt. Die Arten der Wohnbauförderung basieren auf verschiedenen Rückzahlungsformen:

  • Einmaliger Zuschuss: Ein Geldbetrag, der nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Zins- oder Annuitätenzuschuss: Regelmäßige Beiträge zur Rückzahlung eines Hypothekarkredits.
  • Landes- bzw. Eigenmittelersatzdarlehen: Darlehen zu günstigen Konditionen.
  • Übernahme von Bürgschaften: Ermöglicht die Aufnahme eines Darlehens.

Ist eine vorzeitige Rückzahlung der Wohnbauförderung möglich? Ja, im Falle eines Landes- bzw. Eigenmittelersatzdarlehens ist eine vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich möglich. Oft wird sie mit einem Nachlass auf die zu zahlende Summe belohnt, sodass Förderungsbezieher bei guter Planung Geld sparen können. Jedes Bundesland hat eigene Voraussetzungen und Konditionen für eine vorzeitige Rückzahlung.

6. Was sind dir Kriterien für eine Wohnbauförderung?

Jedes österreichische Bundesland, von Wien bis Vorarlberg, legt individuelle Kriterien für die Wohnbauförderung fest. Daher ist es wichtig, dass Antragsteller die spezifischen Eckdaten und Fristen für ihren Wohnort im Auge behalten.

 

  • Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
  • Eigentum an der Liegenschaft, Vorliegen einer Baugenehmigung oder erfüllt durch eine nahestehende Person.
  • Ganzjähriger Hauptwohnsitz.
  • Bisheriger Hauptwohnsitz wird spätestens ein halbes Jahr nach dem Umzug in die geförderte Immobilie aufgegeben.
  • Einhaltung der Netto-Einkommensgrenze.
  • Gesichertes Mindesteinkommen nachweisbar im Falle eines Darlehens.
  • Gefördertes Eigenheim muss mindestens 80 Quadratmeter groß sein (Keller zählt nur zur Wohnfläche, wenn als Arbeitsraum genutzt).
  • Verwendung von erneuerbaren Energien, kein Einsatz fossiler Brennstoffe.

7. Wohnbauförderung in den Bundesländern

Wo kann ich Wohnbauförderung beantragen?

Was sind die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Salzburg?

Die Wohnbauförderung in Salzburg kann unter verschiedenen Bedingungen in Anspruch genommen werden, darunter der Kauf einer neu errichteten Eigentumswohnung, der Bau eines Eigenheims, der Erwerb einer Mietkaufwohnung sowie Sanierungs- und Renovierungsarbeiten.

Eine herausragende Eigenschaft in Salzburg ist, dass die Fördermittel als einmalige Zuschüsse für den Hausbau oder Kauf vergeben werden und nicht zurückgezahlt werden müssen. Um für eine Förderung in Bezug auf den Kauf oder Bau eines Hauses in Frage zu kommen, müssen mindestens 10 % Eigenmittel und mindestens 20 % Fremdmittel für die Finanzierung vorhanden sein.

Die Einkommensgrenzen für die Förderung richten sich nach dem Jahresnettoeinkommen und variieren je nach Haushaltsgröße:

  • Ein-Personen-Haushalt: 47.520 Euro
  • Zwei-Personen-Haushalt: 72.600 Euro
  • Drei-Personen-Haushalt: 77.880 Euro
  • Vier-Personen-Haushalt: 87.120 Euro
  • Fünf-Personen-Haushalt: 92.400 Euro
  • Sechs-Personen-Haushalt: 98.340 Euro
  • Mehr als sechs Personen: 105.600 Euro

Was sind die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Oberösterreich?

Die Wohnbauförderung in Oberösterreich bietet verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, darunter den Bau eines Eigenheims oder den Kauf einer neu errichteten Eigentumswohnung. Neben dem Landesdarlehen steht Ihnen auch ein zusätzlicher Zuschuss zur Verfügung. Die Zinsen des Darlehens sind flexibel gestaltet, da Sie zwischen variabler Verzinsung (basierend auf dem 3-Monats-Euribor) und Fixverzinsung (basierend auf dem 12-Jahres- oder 15-Jahres-Swapsatz) wählen können.

Für den Neubau eines Eigenheims gibt es zwei Optionen für den Zuschuss:

Option 1: Ein Zuschuss zur Tilgung des Hypothekendarlehens, der über einen Zeitraum von 20 Jahren ausgezahlt wird.
Option 2: Ein einmaliger Zuschuss, der sofort nach Bezug des geförderten Eigenheims ausgezahlt wird. Allerdings beträgt dieser nur 36 % der Summe, die unter Option 1 ausgezahlt würde.

Die Einkommensgrenzen für die Förderung richten sich nach dem Nettoeinkommen:

1 Person: 39.000 Euro
2 Personen: 65.000 Euro

Für jede weitere Person ohne eigenes Einkommen erhöht sich die Grenze um 6.000 Euro. Darüber hinaus können Alimentationszahlungen pro Kind sowie Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderung zu höheren Einkommensgrenzen führen. Wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden, ist möglicherweise eine reduzierte Förderung möglich.

Was sind die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Niederösterreich?

In Niederösterreich wird die Wohnraumförderung sowohl für den Bau eines eigenen Hauses als auch für den erstmaligen Kauf einer Wohnung durch ein Landesdarlehen unterstützt. Die Laufzeit des Darlehens beträgt entweder 27,5 oder 34,5 Jahre, wobei der festgelegte Zinssatz 1 % beträgt. Die Höhe des Darlehens wird anhand eines Punktesystems berechnet, wobei eine höhere Punktzahl zu einer größeren finanziellen Unterstützung führt. Es gibt verschiedene Kriterien, durch die zusätzliche Punkte erzielt werden können, darunter:

  • Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
  • Familiensituation, einschließlich der Anzahl der Kinder
  • Standort (Gebäude in Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang und/oder im Stadtzentrum)
  • Umweltfreundliches Bauen
  • Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmanlagen und ähnliches

Für junge Familien, bei denen mindestens ein Ehepartner jünger als 35 Jahre ist, wird das Darlehen um zusätzliche 10.000 Euro erhöht. Die Einkommensgrenzen für die Förderung sind gestaffelt nach dem jährlichen Nettoeinkommen:

1 Person: 55.000 Euro
2 Personen: 80.000 Euro
Für jede weitere Person: + 10.000 Euro

Was sind die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Wien?

In Wien unterstützt die Wohnbauförderung sowohl den Bau von Eigenheimen als auch von Mehrfamilienhäusern. Für Eigenheimbau bietet sie ein attraktives „Landesdarlehen“ mit vorteilhaften Bedingungen: 1 % Zinsen über eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Bei Mehrfamilienhäusern erhalten die Bauträger die Förderung, die sie dann an potenzielle Käufer weitergeben. Personen, die eine geförderte Eigentumswohnung erwerben, haben die Möglichkeit, ein „Eigenmittelersatzdarlehen“ mit einem Zinssatz von 1 % zu beantragen. Dieses Darlehen deckt den Baukosten- und Grundkostenbeitrag, der beim Bezug einer geförderten Wohnung anfällt.

Die Einkommensgrenzen für diese Förderungen variieren je nach Haushaltsgröße und sind in der höchsten Förderstufe wie folgt festgelegt:

  • 1 Person: 38.170 Euro
  • 2 Personen: 56.880 Euro
  • 3 Personen: 64.370 Euro
  • 4 Personen: 71.860 Euro
  • Jede weitere Person: + 3.370 Euro

Zusätzlich gibt es Förderungen für Eigenheime auf Pachtgrund, Sanierungen und den Ausbau von Dachgeschossen. Besonders zu beachten ist, dass für JungwienerInnen und Jungfamilien höhere Einkommensgrenzen gelten, was eine spezielle Fördermöglichkeit darstellt.

Was sind die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Kärnten?

In Kärnten unterstützt die Wohnbauförderung verschiedene Vorhaben wie den Bau von Eigenheimen, den Ersterwerb von Wohnungen oder Häusern sowie Umbau- und Sanierungsprojekte. Personen, die ein neues Haus bauen möchten, haben die Wahl zwischen einem Förderkredit mit einer maximalen Laufzeit von 30 Jahren und einem Zinssatz von 0,5 % für die ersten 20 Jahre, kombiniert mit einem Zuschuss zu den monatlichen Ratenzahlungen (Annuitätenzuschuss), oder dem „Häuslbauerbonus“, einem einmaligen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung können Sie einen Förderkredit zusammen mit einem Annuitätenzuschuss beantragen. Die Einkommensgrenzen sind wie folgt gestaffelt (Jahresnettoeinkommen): Für eine Person beträgt die Grenze 48.000 Euro, für zwei Personen 74.000 Euro und für jede weitere Person erhöht sie sich um 7.000 Euro.

Was sind die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Steiermark?

Die Wohnbauförderung in der Steiermark unterstützt die Verwirklichung von Eigenheimen durch die Bereitstellung von Landesdarlehen. Diese Darlehen haben eine maximale Laufzeit von 20,5 Jahren und werden mit einem jährlichen Zinssatz von 1 % versehen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Haushaltsgröße: Einpersonenhaushalte erhalten zum Beispiel 30.000 €, während Zweipersonenhaushalte 35.000 € erhalten. Zusätzlich gibt es Zuschläge für ökologisches Bauen und den Bau in einem Siedlungsschwerpunkt.

Eine weitere Form der Unterstützung, besonders beim Ersterwerb von Eigentumswohnungen, ist der Wohnbauscheck. Dieses Förderungsdarlehen hat einen Zinssatz von 3 % und erstreckt sich über eine Laufzeit von etwas mehr als 25 Jahren.

Besonders hervorzuheben ist die spezielle Förderung für Jungfamilien (unter 35 Jahren), die sich auf die Gründung eines eigenen Haushalts bezieht.

Die Einkommensobergrenzen, basierend auf dem Jahresnettoeinkommen, sind wie folgt festgelegt:

  • 1 Person: 46.300 Euro
  • 2 Personen: 69.450 Euro
  • Für jede weitere Person: + 5.400 Euro

Falls das Einkommen die festgelegte Grenze überschreitet, wird die Förderung entsprechend reduziert.

Was sind die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Tirol?

In Tirol gibt es eine breite Palette an Fördermöglichkeiten für den Wohnungsbau, darunter den Neubau von Eigenheimen, den Ersterwerb von Immobilien und den Kauf gebrauchter Wohnungen. Zwei Hauptvarianten stehen zur Auswahl:

  1. Förderungskredit mit einer Laufzeit von bis zu 37,5 Jahren.
  2. Einmaliger Zuschuss namens „Wohnbauscheck“ in Höhe von 18.900 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Die Zinssätze für den Förderungskredit starten bei 0,2 % und steigen im Laufe der Laufzeit. Die Einkommensgrenzen in Tirol basieren auf einem Zwölftel des jährlichen Nettoeinkommens und gliedern sich wie folgt:

  • Einzelperson: 3.600 Euro
  • Zwei Personen: 6.000 Euro
  • Drei Personen: 6.450 Euro
  • Für jede weitere Person: jeweils 450 Euro zusätzlich.

Was sind die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Vorarlberg?

Die Wohnbauförderung in Vorarlberg steht für verschiedene Vorhaben zur Verfügung, wie etwa den Bau eines Wohnhauses, den Erwerb einer neuen Eigentumswohnung oder Renovierungsarbeiten. Die Förderung für den Hausbau oder Wohnungserwerb erfolgt in Form eines Kredits. Die Höhe des Kredits hängt von der förderfähigen Wohnfläche sowie zusätzlichen Leistungen wie Einkommen, Kinderbonus, Umweltbonus und Barrierefreiheit ab.

Die Kreditlaufzeit erstreckt sich über maximal 35 Jahre, und es gibt zwei Optionen für die Verzinsung: entweder feste Zinssätze von 1,25 % oder stufenweise steigende Zinsen, beginnend bei 0,25 %. Die Einkommensobergrenzen in Vorarlberg werden monatlich als Zwölftel des jährlichen Nettoeinkommens angegeben und belaufen sich auf: 3.650 Euro für eine Person, 6.400 Euro für zwei Personen und 7.500 Euro für drei oder mehr Personen.

Wohnbauförderung in den Bundesländern
-> Hier finden Sie detaillierte Infos.

Immobilien Finanzierung

Immobilienfinanzierung Wise

Tipps zur Immobilien Finanzierung

Eine solide Hausfinanzierung erfordert sorgfältige Planung und Überlegung. Es ist wichtig, einen detaillierten Finanzierungsplan zu erstellen, der sowohl die Anschaffungs- oder Baukosten als auch Ihr Eigenkapital berücksichtigt. Darüber hinaus sollten Sie Ihre laufenden Ausgaben mit Ihren Einnahmen abgleichen, um Ihre finanziellen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen. Unser Ratgeber bietet Ihnen umfassende Informationen darüber, wie Sie eine Hausfinanzierung bewerten können, wie viel Kredit Sie erhalten können und wie Sie einen effektiven Finanzierungsplan entwickeln können.

1. Die Grundlagen

Beim Erwerb eines Hauses gibt es grundlegende Aspekte zu berücksichtigen: Es ist entscheidend, nicht nur die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten über Kreditinstitute und Förderprogramme zu kennen, sondern auch die Kriterien zu verstehen, nach denen Kredite vergeben werden. Zudem ist es wichtig, den aktuellen Zinsverlauf im Auge zu behalten, da die Wahl zwischen variablen und Festzinsen einen erheblichen Einfluss auf Ihre Finanzierung hat.

Oft benötigt man für den Kauf oder den Bau eines Hauses eine größere Summe, als man aus eigenen Mitteln aufbringen kann. Selbst mit Förderungen der Bundesländer, die für solche Vorhaben bereitgestellt werden, lässt sich häufig nicht die gesamte Finanzierung decken. Dennoch können diese Förderungen eine bedeutende Unterstützung bieten.

Die verschiedenen Bundesländer in Österreich unterstützen zahlreiche Bauprojekte, die zur Schaffung dauerhaften, privaten Wohnraums dienen. Diese Fördermittel sind oft zu günstigeren Konditionen erhältlich als Kredite von Banken oder Bausparkassen und stellen somit eine ideale Ergänzung dar. Die genaue Höhe der Förderung hängt in erster Linie von Ihrem Einkommen, Ihrer Familiensituation, der Größe des Wohnraums und dem Zweck der Förderung ab.

2. Wie ist das Herangehensweise von Banken

Banken überprüfen bei jeder Anfrage für eine Immobilienfinanzierung die Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Antragstellers, auch Bonität genannt.

Kreditfähigkeit bezieht sich auf die rechtliche Befugnis einer Person, Verträge für Kredite abzuschließen. In Österreich gilt man ab dem 18. Lebensjahr als voll geschäftsfähig und somit in der Lage, Kredite aufzunehmen. Eine weitere Voraussetzung ist die geistige Fähigkeit. Kreditwürdigkeit bezeichnet die Fähigkeit, einen Kredit zurückzuzahlen.

Die Kreditwürdigkeit wird hauptsächlich durch ein Rating bestimmt, das von der Bank erstellt wird. Besonders bei größeren Beträgen für Hausfinanzierungen steigt das Risiko. Das Rating bewertet die Bonität des Kreditnehmers. Je besser die Bonitätsstufe, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie den gewünschten Kredit in der gewünschten Höhe erhalten.

Welche Faktoren spielen dabei eine entscheidende Rolle?

  1. Persönliche Angaben:
    • Familienumstände
    • Lebenssituation
    • Familiäre Verhältnisse
  2. Wirtschaftliche Verhältnisse:
    • Berufliche Situation
    • Einkommenslage
    • Finanzielle Situation
  3. Vorhandenes Vermögen:
    • Finanzielle Mittel
    • Besitztümer und Investitionen
    • Vermögenswerte
  4. Bestehende Verbindlichkeiten:
    • Schulden und Verpflichtungen
    • Finanzielle Verantwortlichkeiten
    • Ausstehende Zahlungen

Eventuelle Ausschlusskriterien

  • Beschränktes finanzielles Einkommen
  • Schwankende Einkommensquellen
  • Überproportional hohe variable Gehaltsbestandteile
  • Zeitlich begrenztes Beschäftigungsverhältnis
  • Begrenzte oder fehlende eigene Eigenmittel
  • Belastende Kreditlast oder finanzielle Überforderung
  • Zu hohes oder zu junges Alter
  • Einträge in Kreditdatenbanken oder Bonitätsauskunftsinstitute (wie KSV 1870, CRIF, Bisnode Austria)

3. Der Vergleich der Zinsen ist das A und O

Bei der Finanzierung Ihres Hauses ist es wichtig, die verschiedenen Zinsmodelle zu berücksichtigen. Es gibt die Wahl zwischen variablen und festen Zinssätzen: Bei variablen Zinsen ändert sich der Satz regelmäßig, oft basierend auf dem 3-Monats-Euribor. Feste Zinsen bleiben während der vereinbarten Zeit konstant.

Gegenwärtig ist eine feste Zinsbindung interessant: Im Februar 2024 zeigt die Zinskurve einen inversen Verlauf, wodurch feste Zinssätze günstiger sind als variable. Seit dem Frühjahr 2022 sind die Zinsen insgesamt gestiegen, und es ist ungewiss, wann sie wieder sinken werden, insbesondere im variablen Bereich. Langfristige feste Zinssätze von 15 bis 35 Jahren bieten Sicherheit über einen längeren Zeitraum. Es ist schwer vorherzusagen, ob weitere Zinssteigerungen bevorstehen, aber die aktuellen Zinsen sind noch moderat, während variable Kredite mit höheren Risiken verbunden sind.

Es ist jedoch wichtig zu beachten: Nach Ablauf der vereinbarten Festzinsperiode werden diese Kredite bis zum Ende der Laufzeit variabel verzinst oder können zu den dann gültigen Zinssätzen erneut als Festzinsfinanzierung vereinbart werden. Die Wahl der Festzinsbindungsdauer ist daher entscheidend, um Zinsänderungsrisiken zu minimieren.

Eine weitere Option für die Hausfinanzierung sind Kredite mit Zinsunter- und Obergrenzen (Bandbreitenkredit), die traditionell von Bausparkassen, aber mittlerweile auch von Banken angeboten werden.

In der Welt der Immobilienfinanzierung tauchen häufig zwei Begriffe in Bezug auf Zinsen auf: der Nominalzins und der Effektivzins. Der Nominalzins bezieht sich ausschließlich auf den reinen Zinssatz, ohne Berücksichtigung von Nebenkosten. Im Gegensatz dazu werden beim Effektivzins alle zusätzlichen Kosten wie Kontoführungsgebühren, Bearbeitungsgebühren und Gebühren für die Eintragung von Pfandrechten berücksichtigt.

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4. Ist eine Finanzierung ohne Eigenkapital möglich?

Die Höhe Ihrer Eigenmittel spielt eine entscheidende Rolle bei der Hausfinanzierung. Aber ist es möglich, ein Haus ohne Eigenkapital zu finanzieren? Wir empfehlen, mindestens 20 Prozent Eigenkapital in die Finanzierung einzubringen, was seit dem 01.08.2022 auch von der neuen KIM-V empfohlen wird. Ein höherer Eigenkapitalanteil reduziert nicht nur die Kreditsumme insgesamt, sondern führt auch zu moderateren monatlichen Kreditraten. Ein höherer Eigenkapitalanteil erhöht auch die Wahrscheinlichkeit einer Kreditgewährung und verbessert die Konditionen. Mit ausreichend Eigenkapital wird es daher einfacher, Ihr Haus zu finanzieren und Ihren Wohntraum zu verwirklichen.

Die Möglichkeit einer Hausfinanzierung ohne Eigenkapital hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn Sie beispielsweise andere Sicherheiten bieten können oder ein ausreichend hohes Einkommen haben, erhöhen sich Ihre Chancen auf eine Kreditzusage. Einige Kreditinstitute in Österreich verlangen nicht zwingend eine vollständige Deckung des Kreditbetrags durch den Verkehrswert der Immobilie, wenn das Einkommen ausreichend hoch ist.

Eine plausible Erklärung für das Fehlen von Eigenmitteln ist jedoch in jedem Fall erforderlich.

Eigenmittel sind ein zentrales Thema bei der Hausfinanzierung, und oft ist es den potenziellen Kreditnehmern nicht bewusst, dass Eigenkapital vorhanden ist. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und helfen Ihnen dabei, Ihre Eigenmittel effizient in die Finanzierung einzubringen. Wenn der Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung finanziell nicht machbar ist, könnte die Nutzung vorhandener Ressourcen innerhalb der Familie eine Lösung sein. Überlegen Sie Optionen wie Ausbau, Aufstockung oder Anbau. Eine Generationenberatung kann dabei hilfreich sein, um gemeinsam als Großfamilie neuen Wohnraum zu schaffen.

5. Was benötige ich für eine Finanzierungsanfrage?

Banken verlangen in der Regel einen detaillierten Finanzierungsplan für verschiedene Arten von Krediten, wie Investitionskredite, Spezialkredite, Wohnbaukredite, größere Konsumkredite und Existenzgründungskredite. Dieser Plan muss zusammen mit anderen erforderlichen Unterlagen bei der Bank eingereicht werden. Oft umfasst der Finanzierungsplan einen Nachweis des Einkommens, eine Liste der möglichen Sicherheiten sowie eine Aufstellung des Vermögens.

Um herauszufinden, wie viel Kredit Sie sich leisten können, ist es unerlässlich, eine gründliche und ehrliche Haushaltsrechnung durchzuführen. Diese Rechnung sollte Ihr verfügbares Einkommen sowie Ihre regelmäßigen Ausgaben und Lebenshaltungskosten berücksichtigen. Indem Sie bereits vor der Beantragung eines Kredits einen Haushaltsplan erstellen, sind Sie der Bank einen Schritt voraus.

6. Was ist beim Kreditvergleich zu beachten?

Wenn man über einen Kreditvergleich nachdenkt, geht es in erster Linie darum, die Zinssätze gegenüberzustellen. Doch es gibt einen Unterschied zwischen dem Nominalzinssatz und dem Effektivzinssatz. Der Effektivzinssatz wird unter anderem durch die gewählte Kreditlaufzeit beeinflusst, und das gewählte Kreditmodell hat direkten Einfluss darauf.

Es ist auch üblich, die Höhe der Kreditraten zu vergleichen sowie zu prüfen, ob und in welcher Höhe kostenlose Sondertilgungen während der Kreditlaufzeit möglich sind. Dabei ist es wichtig, dass Vergleichbares miteinander verglichen wird, damit der Vergleich zum gewünschten Erfolg führt.

Basierend auf dem gewünschten Kreditbetrag, der Laufzeit und dem Zinssatz erhalten Sie die monatliche Rate. Diese Rate setzt sich aus Tilgung und Zinsen zusammen. Beachten Sie, dass der Tilgungsteil zu Beginn niedriger ist und sich im Laufe der Zeit erhöht. Ein Tilgungsplan zeigt diese Entwicklung. Er zeigt den Kreditstand zu Beginn und Ende jedes Jahres, die Tilgung und die zu zahlenden Zinsen. Beim Abschluss eines Kredits erhalten Sie normalerweise einen detaillierten Tilgungsplan vom Kreditinstitut.

7. Zusammenfassung

Es ist wichtig, bei der Planung und Budgetierung für den Bau oder den Kauf eines Hauses äußerst präzise und ehrlich zu sein. Dies erleichtert den gesamten Finanzierungsprozess und kann dazu beitragen, die monatliche Kreditrate zu senken. Eine gründliche Ausarbeitung des Finanzplans und der Haushaltsrechnung ist entscheidend, um die Gesamtkosten und monatlichen Belastungen realistisch einzuschätzen und unerwartete Überraschungen während der Kreditlaufzeit zu vermeiden.

Die Beratung durch einen Finanzexperten kann wertvolle Einblicke in verfügbare Kreditoptionen und -strategien bieten, um die besten und kosteneffizientesten Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Bauvorhaben oder den Hauskauf zu identifizieren. Bei Bedarf steht Ihnen ein Finanzexperte zur Verfügung, um Ihnen bei der Finanzierung Ihres Eigenheims zu helfen und Ihren Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen.