Wem steht was im Scheidungsfall zu?
In einer Ehe werden nicht nur zwei Menschen miteinander verbunden, sondern auch ihre Vermögen und Ersparnisse. Wenn Ehepartner sich scheiden lassen oder trennen, bedeutet das das Ende ihres gemeinsamen Lebens – und somit auch das Ende ihres gemeinsamen Eigentums. Diese Situation wirft verschiedene Herausforderungen auf, die sowohl gesetzliche als auch persönliche Umstände berücksichtigen müssen. Zum Beispiel stellt sich die Frage, was mit der gemeinsam genutzten Immobilie geschieht und welche Optionen für das Haus nach der Scheidung bestehen.
Im Folgenden werden wir uns näher mit diesem Thema befassen und Ihnen dabei helfen, grundlegende Fragen zur Aufteilung von Immobilien im Falle einer Scheidung zu beantworten.
Ehevertrag für klare Verhältnisse
Obwohl für viele ein Ehevertrag nicht romantisch erscheint, kann er bei einer Scheidung Konflikte und Schwierigkeiten vermeiden und klare Verhältnisse schaffen. Ein Ehevertrag ist besonders sinnvoll, wenn die Vermögensverhältnisse der Ehepartner stark unterschiedlich sind. In einem Ehevertrag werden grundlegende Punkte wie Besitzansprüche, Vermögensaufteilungen und die Höhe der Unterhaltszahlungen festgehalten.
Eine faire rechtliche Absicherung im Falle einer Scheidung kann auch Streitigkeiten über eine Immobilie vorbeugen. In Österreich regelt das Gesetz die Vermögens- und Gütertrennung im Falle einer Scheidung ohne Ehevertrag. Haus und Wohnung fallen in diesem Fall unter das sogenannte Gebrauchsvermögen, das sich von „nicht aufteilbaren“ persönlichen Gebrauchsgegenständen durch die gemeinsame Nutzung unterscheidet.
Inhaltsverzeichnis
- Um sicherzustellen, dass kein Ehepartner benachteiligt wird, wird in der Regel die Hälfte des Hauswerts an den anderen Ehepartner ausgezahlt.
- Das alleinige Wohnrecht im gemeinsamen Haus hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Alter, der Gesundheitszustand, die bisherigen finanziellen Beiträge, besondere Lebensumstände sowie die Nähe zum Arbeitsplatz.
- Bei der Entscheidung über das alleinige Wohnrecht hat das Wohl der Kinder oberste Priorität.
- Wenn Miteigentumsanteile am Haus vereinbart wurden, erhält der Ehepartner das alleinige Wohnrecht, der für die Obsorge und Betreuung der gemeinsamen Kinder verantwortlich ist.
- Der Ehepartner, der das alleinige Eigentum erwirbt und finanziert, haftet in der Regel allein für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Darlehensgeber.
- Es sei denn, der andere Ehepartner hat die Mithaftung übernommen, z.B. durch Mitunterzeichnung eines Kreditvertrags oder Bürgschaft.
- Durch einen Ehevertrag können die Besitzansprüche und die Aufteilung des Vermögens nach der Scheidung geregelt werden.
1. Grundbuch und Wohnrecht
Im österreichischen Rechtssystem strebt man grundsätzlich danach, das Vermögen, die Ersparnisse und auch die Verbindlichkeiten bei einer Scheidung gerecht zwischen beiden Ehepartnern aufzuteilen.
Die gerechte Aufteilung einer Immobilie kann oft kompliziert sein, insbesondere wenn sich die Ehepartner nicht einig sind. Dabei spielen Faktoren wie der Eintrag im Grundbuch, das Vermögen der einzelnen Parteien sowie Lebensumstände und eventuelle Kinder eine Rolle.
Wenn beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen sind, ist die Situation bezüglich der Immobilie einfacher zu regeln. Da beide gleichberechtigte Besitzer sind, kann das Haus verkauft werden, der Erlös wird dann aufgeteilt und gegebenenfalls bestehende Kredite abgelöst. Möchte ein Partner die Immobilie behalten, muss er dem anderen einen Ausgleich in Höhe der Hälfte des Verkehrswerts zahlen.
Ist nur ein Ehepartner im Grundbuch eingetragen, gehört das Eigentum formal dieser Person allein. Diese behält in vielen Fällen das Haus und bleibt darin wohnen. Doch dies ist zunächst unerheblich für die Vermögensverteilung. Selbst wenn die Immobilie laut Grundbuch nur einem Partner gehört, hat der nicht eingetragene Partner dennoch Anspruch auf einen Teil des Verkehrswerts.
Wer hat das Wohnrecht?
Es ist auch zu beachten, dass das Wohnrecht trotz alleinigen Eigentums nicht zwangsläufig beim Eigentümer liegt. Abhängig von den Lebensumständen des Ehepartners (zum Beispiel gemeinsame Kinder oder fehlende finanzielle Mittel für eine eigene Wohnung) kann diesem Wohnrecht eingeräumt werden, auch wenn die Immobilie laut Grundbuch dem anderen Partner gehört. Hier muss jeder Fall individuell betrachtet werden.
2. Ausgleichszahlung - Ein Eigentümer
Auch wenn bei der Vermögensaufteilung während einer Scheidung oft eine gleichmäßige Verteilung angestrebt wird, sind bei der Ausgleichszahlung für eine Immobilie viele Aspekte zu berücksichtigen. Gemäß österreichischem Gesetz gilt der Grundsatz der Angemessenheit. Es muss sichergestellt sein, dass der Empfänger der Ausgleichszahlung sich mit dem Betrag eine neue Immobilie leisten kann, während gleichzeitig der zahlende Partner nicht in existenzielle Not geraten darf. Neben dem Wert der Immobilie müssen auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Parteien in die Berechnung einfließen.
3. Kinder in der Scheidung
Kinder spielen eine entscheidende Rolle bei der Festlegung von Ausgleichszahlungen und Wohnrechten für Ehepartner:innen. Gemäß österreichischem Gesetz wird bei einer Scheidung immer das Wohl der Kinder priorisiert. Dies bedeutet, dass in manchen Fällen der elterliche Sorgerechtsinhaber bevorzugt werden kann, selbst wenn dies bedeutet, dass er oder sie einen geringeren Ausgleich erhalten würde, wenn keine Kinder vorhanden wären.
Neben Ausgleichszahlungen kann auch das Nutzungsrecht von Immobilien vom Gericht anders verteilt werden als im Grundbuch festgelegt. Selbst wenn beispielsweise ein Partner laut Grundbuch alleiniger Eigentümer eines Hauses ist, kann dem anderen Partner das dringende Wohnrecht an der Immobilie zuerkannt werden, insbesondere wenn die Vermögensverteilung das Wohl der Kinder gefährden könnte. Diese Gefährdung kann finanzieller Natur sein oder auch die Folge von Faktoren wie der Unterbrechung der gewohnten Umgebung und Struktur der Kinder.
4. Immobilienberatung im Scheidungsfall
Wenn die Verteilung von Immobilien zu einem komplexen Thema während einer Scheidung wird, ist es äußerst empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen.
Rechtliche Beratung während einer Scheidung
Es ist wichtig, einen langwierigen Rechtsstreit über Immobilien zu vermeiden, wenn es irgendwie möglich ist. Im schlimmsten Fall kann anhaltende Uneinigkeit zur Zwangsversteigerung oder Teilversteigerung führen, was oft zu geringeren Erlösen führt und nur als letzter Ausweg betrachtet werden sollte.
Einschaltung eines Immobilienmaklers während einer Scheidung
Zusätzlich zur rechtlichen Beratung ist es unerlässlich, einen Immobilienmakler hinzuzuziehen. Bevor eine Ausgleichszahlung für eine Immobilie festgelegt wird, muss der aktuelle Wert ermittelt werden.
Es ist ratsam, die Bewertung von einer neutralen Fachperson durchführen zu lassen, um Misstrauen gegenüber einem Ehepartner oder dem geschätzten Verkehrswert zu vermeiden. Beide Parteien sollten sich einig sein, wenn es darum geht, einen Schätzer auszuwählen.
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5. Zugewinnausgleich bei Scheidung
Bei Scheidungen ohne vorherigen Ehevertrag wird das Vermögen, einschließlich Schulden, das während der Ehe erworben wurde, aufgeteilt. Dies kann gemeinsames Eigentum sein oder jeder Partner kann eigenes Eigentum haben, das er oder sie selbst verwaltet.
Bei einer Scheidung wird angestrebt, das gesamte Vermögen gerecht aufzuteilen. Wenn ein Partner während der Ehe mehr Vermögen angehäuft hat als der andere, muss dies ebenfalls anteilig ausgeglichen werden. Dies wird als Zugewinnausgleich bezeichnet.
Der Zeitraum, der für den Zugewinnausgleich maßgeblich ist, ist die Zeit zwischen der Eheschließung und der Scheidung, es sei denn, die häusliche Gemeinschaft wurde vorher aufgelöst. In diesem Fall gilt der Tag des Auszugs als Endpunkt.
Auch Immobilien müssen bei einer Scheidung aufgeteilt werden. Es spielt zunächst keine Rolle, ob eine Person alleiniger Eigentümer ist, da der Wert der Immobilie dennoch für den Zugewinnausgleich berücksichtigt werden muss.
In Bezug auf das Erbe: Wenn ein Partner während der Ehe ein Haus geerbt hat, wird dieses nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen. Lediglich die Differenz des Wertzuwachses der Immobilie nach Renovierungen oder ähnlichem wird berücksichtigt.
In Bezug auf Kredite gilt im Allgemeinen, dass der Partner, der den Vermögenswert erhält, auch die Kreditfinanzierung übernimmt. Doch dies ist nicht immer einfach zu bestimmen. Unter Berücksichtigung der Lebenssituation und der zuvor beschriebenen Punkte müssen auch Schulden bei einer Scheidung aufgeteilt werden.
Es stellen sich oft weitere Fragen, wie: Kann ich aus einem gemeinsamen Kredit aussteigen? Kann das Haus trotz laufenden Kredits verkauft werden? Kann der Kredit nach einer Trennung umgeschrieben werden?
Fragen und Antworten
Wer ist Eigentümer der Immobilie nach der Scheidung?
Im Allgemeinen wird die Immobilie während der Ehe als sogenanntes „eheliches Vermögen“ betrachtet. In den meisten Fällen wird das Eigentum an der Immobilie gemeinschaftlich von beiden Ehepartnern gehalten. Im Falle einer Scheidung wird das eheliche Vermögen normalerweise zwischen den Ehepartnern aufgeteilt, entweder durch Vereinbarung oder gerichtlich, je nach den individuellen Umständen des Falles.
Wer darf bei Scheidung im Haus bleiben?
Normalerweise haben beide Partner zunächst das Recht, die Immobilie gemeinsam zu nutzen. Allerdings können verschiedene Faktoren wie das alleinige Eigentum eines:r Partners:in oder das Wohl der gemeinsamen Kinder dies beeinflussen. Falls keine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann, kann das Gericht darüber entscheiden, welcher:r Partei das Recht zusteht, weiterhin im Haus zu bleiben.
Welche Möglichkeiten gibt es mit der Immobilie im Scheidungsfall?
Bei einer Trennung stehen den ehemaligen Partner:innen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Option ist, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen. Alternativ kann einer der Partner:innen die Immobilie übernehmen und den anderen auszahlen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie vorübergehend gemeinsam zu nutzen, zum Beispiel bis die Kinder volljährig sind. Manchmal wird auch erwogen, die Immobilie zu vermieten. Die beste Lösung hängt von den individuellen Umständen der ehemaligen Partner ab.
Was ist, wenn eine Partei die Immobilie nicht verkaufen möchte?
Wenn ein Paar sich trennt oder scheiden lässt und einer der Partner die gemeinsame Immobilie nicht verkaufen möchte, kann dies zu Komplikationen führen. In solchen Fällen kann der Partner, der den Verkauf wünscht, einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen, um eine gerechte Aufteilung des Immobilienwerts zu erreichen. Bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie öffentlich versteigert, und der erzielte Erlös wird anschließend zwischen den Partnern aufgeteilt. Alternativ kann der Partner, der in der Immobilie verbleibt, den anderen Partner auszahlen und die Immobilie allein weiter nutzen.
Was ist ein Zugewinnsausgleich?
Der Zugewinnausgleich ist ein bedeutender Faktor bei der Vermögensaufteilung während einer Scheidung. Speziell bei Immobilien bezieht sich dies auf den finanziellen Ausgleich zwischen den Ehepartnern, um den während der Ehezeit erzielten Wertzuwachs gerecht zu verteilen. Wenn eine Immobilie während der Ehe erworben und im Wert gestiegen ist, wird dieser Gewinn in den Zugewinnausgleich einbezogen.
Was gibt es für eine Möglichkeit, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist im Scheidungsfall?
Wenn eine Immobilie während einer Scheidung noch nicht vollständig abbezahlt ist, kann dies zu einer komplexen Situation führen. Normalerweise wird der ausstehende Kreditbetrag als gemeinsame Schulden betrachtet und muss zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Es gibt verschiedene Optionen: Eine davon ist der Verkauf der Immobilie, wobei der Erlös zur Tilgung des Darlehens verwendet wird und der Restbetrag entsprechend aufgeteilt wird. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass ein Partner die Immobilie übernimmt und den Kredit alleine weiter bedient.