Mit dem Wohnbau Konjunkturpaket soll Bauen wieder leistbar werden.
Die hohen Immobilienpreise und die gestiegenen Zinsen stellen oft eine erhebliche Hürde beim Traum vom eigenen Zuhause dar. Das Konjunkturpaket für den Wohnbau 2024 der Bundesregierung setzt hier an: Österreich investiert über 2 Milliarden Euro, um nachhaltigen und erschwinglichen Wohnraum zu fördern.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie von einem reduzierten Zinssatz für Kredite bis zu 200.000 Euro, Vorteilen bei Gebühren und Steuervergünstigungen profitieren können. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie dieses Wohn- und Baupaket Ihnen dabei hilft, den Weg ins Eigenheim zu beschreiten.
Inhaltsverzeichnis
- Herausforderungen und Lösungsansätze im österreichischen Bau-, Immobilien- und Finanzierungssektor
- Herausforderungen in der Bau- und Immobilienbranche
- Einheitliche Forderungen der Bau-Sozialpartnerschaft
- Unterstützungsmaßnahmen bei der Immobilienfinanzierung
- Lösungsansätze und Zukunftsperspektiven
- Ziele des Wohn- und Baupakets 2024
- Einheitliche Forderungen der Bau-Sozialpartnerschaft
- Umgang der Banken mit der neuen Gebührenbefreiung bei Immobilienkrediten
- Zukunft des Wohnens: Neue Förderungen und Anpassungen
Das wichtigste zusammengefasst
Das Konjunkturpaket Wohnbau 2024 der österreichischen Regierung investiert über 2 Milliarden Euro, um leistbaren Wohnraum zu fördern. Es bietet zinsgünstige Darlehen bis zu 200.000 Euro mit maximal 1,5 % Zinsen und Vorteile bei Gebühren, um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Besonders der Bau und die Sanierung von Wohnraum werden unterstützt, wobei 780 Millionen Euro für Neubauten und 220 Millionen Euro für Sanierungen vorgesehen sind.
Ein Ziel ist die Schaffung von 25.000 Wohneinheiten bis 2026. Zusätzlich entfallen für zwei Jahre die Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühren bei Immobilienkäufen bis zu 500.000 Euro. Diese Maßnahmen sollen die Bauwirtschaft ankurbeln und leistbaren Wohnraum fördern. Eine positive Entwicklung, die Hausbau für Bauherren wieder interessant und leistbar macht.
1. Herausforderungen und Lösungsansätze im österreichischen Bau-, Immobilien- und Finanzierungssektor
Die Entwicklungen in der Bauwirtschaft, insbesondere bei Baukosten, fertiggestellten Wohnungen und Anzahl der Baugenehmigungen, stehen in engem Zusammenhang mit den Veränderungen im Immobilienbereich, wie den Immobilien- und Mietpreisen. Diese Veränderungen sind wiederum eng verknüpft mit der Zinsentwicklung im Finanzierungssektor, etwa dem Verlauf des EZB-Leitzinses und dem Volumen neu vergebener Wohnbaukredite.
Die zugrunde liegenden Ursachen sind die Inflation seit Anfang 2022 und die verstärkenden Effekte der Einführung der KIM-V am 01.08.2022. Zuvor gab es eine lockere Niedrigzinspolitik sowie eine erhebliche Ausweitung der EZB-Bilanzsumme und Geldmengen im Euroraum. Die EZB beobachtete lange Zeit die steigende Inflation, bevor sie im Juli 2022 den Leitzins erstmals um 0,5 % erhöhte, als die Inflation im Euroraum bereits bei 8,9 % lag.
Diese Entwicklungen führten zu einem abrupten Einbruch in der Bau- und Immobilienbranche sowie im Finanzierungssektor in Österreich. Im Februar 2024 präsentierte die Politik eine neue Wohnungsoffensive mit über 2 Milliarden Euro, um leistbares Wohnen in Österreich zu fördern und die derzeitige Eigenheimquote von 48 % signifikant zu erhöhen. Vor der detaillierten Darstellung der Maßnahmen werden hier die aktuellen Herausforderungen und möglichen Lösungsansätze zusammengefasst:
2. Herausforderungen in der Bau- und Immobilienbranche
Die Bau- und Immobilienbranche in Österreich sieht sich mit erheblichen Herausforderungen gegenüber: steigende Kosten für Energie und Baumaterialien, strenge regulatorische Vorgaben und eine rückläufige Auftragslage erschweren zunehmend die Schaffung leistbaren Wohnraums. Diese Probleme haben weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft, was sich in steigender Arbeitslosigkeit und einer verlangsamten wirtschaftlichen Entwicklung widerspiegelt. Branchenführer betonen die Dringlichkeit der Situation und fordern rasche, zielgerichtete Maßnahmen.
3. Einheitliche Forderungen der Bau-Sozialpartnerschaft
Die einheitliche Forderung der Bau-Sozialpartnerschaft nach einem umfassenden und effektiven Maßnahmenpaket verdeutlicht die kritische Lage. Es ist wichtig, jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um einem weiteren wirtschaftlichen Abschwung entgegenzuwirken und die Grundlage für zukünftiges Wachstum zu schaffen. Dies ist besonders notwendig, um den Rückgang bei der Schaffung leistbaren Wohnraums und den Verzicht auf erforderliche Sanierungen zu stoppen.
Bedeutung von Wohnraum und Sanierung
Der aktuelle Stillstand betrifft nicht nur den Neubau, sondern auch wichtige Sanierungs- und Modernisierungsprojekte. Der gemeinnützige Wohnbau, ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Wohnungsmarkts, ist ebenfalls stark betroffen. Die Bedeutung einer lebhaften Bautätigkeit für die Sanierung bestehender Immobilien, insbesondere im Hinblick auf die ökologische Wende und energetische Effizienz, ist unübersehbar.
4. Unterstützungsmaßnahmen bei der Immobilienfinanzierung
Die Immobilienfinanzierung steht unter dem Druck verschärfter Kreditvergabebedingungen und gestiegener Zinsen. Die Forderung nach steuerlichen Erleichterungen, wie dem Wegfall der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühren, ist in diesem Kontext besonders relevant. Professionelle Beratung, wie sie von Wohnbau-Finanz-Experten angeboten wird, ist entscheidend, um die passende Finanzierungslösung aus einer Vielzahl von Angeboten zu finden. Besonders in Zeiten, in denen Festzinskredite Vorteile gegenüber variablen Krediten bieten, kann eine solche Beratung entscheidend sein.
5. Lösungsansätze und Zukunftsperspektiven
Es ist von großer Bedeutung, konstruktive Vorschläge und Lösungen zu diskutieren und praxisnah umzusetzen. Die Branche benötigt dringend Maßnahmen, die schnell und unbürokratisch realisierbar sind, um den Zugang zu leistbarem Wohnraum in Österreich zu erleichtern und den Bau- und Immobiliensektor zu beleben. Nur durch gezielte steuerliche Anreize, fachkundige Beratung und eine effektive Unterstützung von Bau- und Immobilienprojekten kann eine positive Entwicklung angestoßen werden.
6. Ziele des Wohn- und Baupakets 2024
Mit der milliardenschweren Investition, die sowohl den Neubau als auch die Sanierung von Wohnräumen umfasst, wird beabsichtigt, die Konjunktur anzukurbeln sowie die Bauwirtschaft und den Finanzierungssektor kurzfristig zu stärken.
Die Hauptziele des Pakets sind:
– Sicherstellung und Erhöhung von erschwinglichem Wohnraum.
– Erleichterung des Erwerbs von Wohneigentum.
– Unterstützung der Bauwirtschaft und Steigerung der Sanierungsquote.
– Verbesserung der Qualität bestehender Wohnflächen.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über das Ausmaß der Wohnbau- und Bauoffensive 2024. Danach werden die spezifischen Förderungen und Maßnahmen der Bundesregierung detailliert vorgestellt, um Ihnen einen klaren Überblick über die Möglichkeiten beim Kauf eines Eigenheims oder einer Anlageimmobilie zu verschaffen.
7. Einheitliche Forderungen der Bau-Sozialpartnerschaft
Die einheitliche Forderung der Bau-Sozialpartnerschaft nach einem umfassenden und effektiven Maßnahmenpaket verdeutlicht die kritische Lage. Es ist wichtig, jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um einem weiteren wirtschaftlichen Abschwung entgegenzuwirken und die Grundlage für zukünftiges Wachstum zu schaffen. Dies ist besonders notwendig, um den Rückgang bei der Schaffung leistbaren Wohnraums und den Verzicht auf erforderliche Sanierungen zu stoppen.
Welche Maßnahmen sind geplant?
1-Milliarde-Euro-Förderung für Wohnbau: Von 2024 bis 2026 investiert die Regierung eine Milliarde Euro in den Bau und die Sanierung von Wohnraum. Die Mittel werden über ein spezielles Zuschussgesetz an die Länder verteilt. Davon stehen 780 Millionen Euro für den Neubau von Eigentums- und Mietwohnungen zur Verfügung, während 220 Millionen Euro für die Sanierung von Mietwohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen vorgesehen sind. Die 780 Millionen Euro für Neubauten werden hälftig auf neue Eigentumswohnungen und Mietwohnungen mit Kaufoption sowie auf die Schaffung neuer Mietwohnungen verteilt.
Ziel von 25.000 Wohneinheiten: Die Regierung plant die Errichtung von 20.000 neuen Wohneinheiten für Mieter und Eigentümer sowie die Sanierung und Wiederverwertung von 5.000 Wohnungen, um den Wohnraumbedarf zu decken.
Günstige Wohnbaudarlehen: Die Initiative ermöglicht den Ländern, besonders günstige Wohnbaudarlehen mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent für Beträge bis zu 200.000 Euro anzubieten. Der Bund unterstützt die Zinszahlungen der Länder, um die Zinssätze auf 1,5 Prozent zu senken. Diese Darlehen gelten für Wohnbauförderungen der Jahre 2024 und 2025 und haben eine Laufzeit von mindestens 25 Jahren. Zusätzlich können die Länder ihr Kreditvolumen bei der OeBFA auf bis zu 500 Millionen Euro erhöhen.
Abschaffung von Nebengebühren: Um den Erwerb von Eigenheimen zu erleichtern, werden die Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühren für zwei Jahre abgeschafft, wenn der Erwerbspreis bis zu 500.000 Euro beträgt. Für Beträge über 2 Millionen Euro pro Miteigentümer entfällt die Gebührenbefreiung. Voraussetzung ist, dass der Erwerb zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedarfs dient. Diese Regelung gilt nicht für Erbschaften oder Schenkungen.
Handwerkerbonus: Ein Handwerkerbonus von bis zu 2.000 Euro pro Person wird eingeführt, um die Qualität von Renovierungsarbeiten zu verbessern und lokale Handwerksbetriebe zu unterstützen.
Diese Maßnahmen sollen die nachhaltige Entwicklung im Wohnbau und bei Sanierungsprojekten fördern, indem sie finanzielle Unterstützung mit Umweltbewusstsein verbinden. Details zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen werden separat bereitgestellt.
Ergänzende Informationen
Niedrigzins-Darlehen: Die Bundesländer bieten ab Juli 2024 besonders günstige Baukredite an. Für Kredite bis zu 200.000 Euro ist ein Zinssatz von maximal 1,5 Prozent vorgesehen. Der Bund unterstützt diese Kredite durch Zinszuschüsse an die OeBFA.
Gebührenbefreiung: Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren gilt für zwei Jahre ab Juli 2024. Diese Regelung betrifft nur den Erwerb von Wohnraum bis 500.000 Euro und ist an die Bedingung geknüpft, dass ein dringendes Wohnbedürfnis besteht. Die Befreiung gilt nicht für Erbschaften oder Schenkungen.
8. Umgang der Banken mit der neuen Gebührenbefreiung bei Immobilienkrediten
Bei der Aufnahme von Immobilienkrediten haben Banken und Bausparkassen in Österreich spezifische Verfahren entwickelt, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zur temporären Gebührenbefreiung im Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsprozess zu berücksichtigen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Verfahrens ist die Anforderung einer Schad- und Klaglosigkeitserklärung von den Kreditnehmern durch einige Banken. Diese Erklärung schützt die Bank für den Fall, dass die Bedingungen für die Gebührenbefreiung nachträglich nicht erfüllt werden und die Befreiung somit entfällt.
Die Banken informieren ihre Kunden von Anfang an umfassend über die notwendigen Voraussetzungen, um die Gebührenbefreiung zu erhalten. Dazu gehört unter anderem der Nachweis eines dringenden Wohnbedarfs durch die Meldung des Hauptwohnsitzes an der neuen Adresse sowie der Nachweis, dass der Kredit überwiegend für den Erwerb, den Bau oder die Renovierung der Wohnimmobilie verwendet wird.
Sollten die Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung während des festgelegten Zeitraums nicht mehr erfüllt sein – zum Beispiel durch den Verkauf der Immobilie oder eine Änderung des Hauptwohnsitzes – verpflichtet sich der Kreditnehmer zur Schad- und Klaglosigkeitserklärung oder wird schriftlich darüber informiert, dass die zuvor erlassenen Gebühren nachträglich auf das Kreditkonto des Kunden belastet werden können.
Dieses Verfahren sorgt sowohl für die Bank als auch für den Kunden für Klarheit und Sicherheit. Durch die transparente Kommunikation der Anforderungen und die rechtliche Absicherung mittels der Schad- und Klaglosigkeitserklärung stellen die Banken sicher, dass die Kunden die Vorteile der Gebührenbefreiung korrekt nutzen und sich gleichzeitig der möglichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Bedingungen bewusst sind.
9. Zukunft des Wohnens: Neue Förderungen und Anpassungen
Das Förderpaket umfasst neben den beschriebenen Maßnahmen auch neue Initiativen wie die Freizeitwohnungs-, Nebenwohnsitz- und Leerstandsabgabe, die darauf abzielen, Spekulationen entgegenzuwirken und den Wohnungsmarkt zu beleben. Zudem wird der Wohnschirm im Jahr 2024 um 60 Millionen Euro aufgestockt, was insgesamt 125 Millionen Euro für Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen (wie Delogierungsprävention, Wohnungssicherung und Energieunterstützung) zur Verfügung stellt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, verschiedene Herausforderungen im Wohnsektor anzugehen und nachhaltigen, erschwinglichen Wohnraum zu fördern.
FAZIT:
Mit dem Konjunkturpaket werden Bauherren wieder entlastet. Oberösterreich und Vorarlberg sind die Vorreiter, die anderen Bundesländer ziehen nach. Attraktive Kredite sind so wieder möglich, die Leistbarkeit der Österreicher wird dadurch positiv beeinflusst.